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MdL Dr. Arnold (CDU) sichert ÜWAG „umfassenden Bestandsschutz“ zu

Fulda. In einem persönlichen Gespräch zwischen Dr. Walter Arnold, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und dem Vorstand der Überlandwerk Fulda Aktiengesellschaft (ÜWAG), Dipl.-Ing. Günter Bury, wurden heute die geplanten Änderungen des § 121 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erörtert. Günter Bury, der Vorstandsmitglied im Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU), Landesgruppe Hessen, ist, erläuterte die Bedenken der ÜWAG und der hessischen kommunalen Energieversorger. „Wir müssen für die Unternehmen in Hessen Klarheit schaffen. Ich habe die Befürchtungen des Verbands und seiner Mitglieder zum Ausdruck gebracht. Der bisherige Vorschlag der Koalition zur Änderung der HGO ist in seiner Formulierung vor dem Hintergrund der gelebten Praxis nicht eindeutig.“ Die ÜWAG sieht die Gefahr von Einschränkungen für künftige Projekte, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien. Der ÜWAG-Vorstand erklärte, dass die politische Absicht zur Erleichterung von Aktivitäten im Bereich der erneuerbaren Energien nur dann erreicht werden kann, wenn kommunale Energieversorger wie die ÜWAG nicht in ihren Möglichkeiten eingeschränkt werden.

Zwar enthalte das Gesetz einen „Bestandsschutz“ für Aktivitäten, die vor 2004 ausgeübt wurden. In der bisherigen Praxis ist der Bestandsschutz nach den Erfahrungen der ÜWAG allerdings eng ausgelegt worden. Eine ganze Reihe von Projekten und Aktivitäten, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien, bedurften bisher einer besonderen Anzeige beim Regierungs¬präsidium und dessen Genehmigung. Daraus lässt sich schließen, dass sich der Bestandsschutz nicht generell auf alle Tätigkeiten der Energieversorgung bezieht.

Dr. Walter Arnold bezeichnete die Bedenken der ÜWAG als „berechtigt“ und sicherte zu, dass der im Gesetz verankerte Bestandsschutz nach der geplanten Änderung von den Genehmigungsbehörden „umfassend“ ausgelegt werde, um den Ausbauzielen der Energiewende gerecht zu werden. Er bezog sich dabei auf Aussagen des verantwortlichen Abteilungsleiters im Hessischen Innenministerium und betonte: „Die ÜWAG und die anderen kommunalen Unternehmen in Hessen müssen keinesfalls mit Einschränkungen rechnen.“ Die ihm gegenüber von der ÜWAG vorgebrachten Argumente und die ihm ausgehändigten Unterlagen werde er auf jeden Fall den Fachleuten in der Fraktion und in den Ministerien vorlegen.

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