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Arbeitsagentur wirbt für Potential von Menschen mit Behinderung

Bad Hersfeld. Weniger Schulabgänger, mehr Übergänge in die Rente – der Arbeitsmarkt ist im Umbruch. Nach Jahren des Strukturwandels und hoher Arbeitslosigkeit droht der Wirtschaft die demografische Falle. Eine Situation in der alle Menschen am Arbeitsmarkt gebraucht werden. Auch diejenigen, die gesundheitlich gehandicapt sind. Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg waren im vergangenen Monat 320 Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 arbeitslos gemeldet. Das entspricht einem Anteil von gut 12 Prozent an allen Arbeitslosen im Kreis. Ein Potenzial das man bei der Suche nach Fachkräften nicht vernachlässigen darf, meint Matthias Oppel, Leiter der Bad Hersfelder Arbeitsagentur: „Wir brauchen dringend Fachkräfte. Jeder kann dazu beitragen, dem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Gesundheitliche Einschränkungen dürfen hierbei kein Hindernis sein.“

Ein Großteil der Betriebe in unserer Region nutze zwar bereits das vorhandene Potenzial aber leider gibt es laut dem Agenturleiter für Menschen mit Behinderung noch Nachteile am Arbeitsmarkt. Nicht alle Betriebe geben ihnen eine Chance und das auch trotz der bestehenden Beschäftigungspflicht. „Alle Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens zwanzig Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, wenigstens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellten Menschen zu besetzen“, erklärt Oppel. Im Bezirk der Agentur für Arbeit Bad Hersfeld waren im letzten Jahr gut 283 Betriebe gesetzlich verpflichtet, Menschen mit einer Schwerbehinderung zu beschäftigen. 111 Betriebe erfüllten diese Pflicht nicht.

„Gut qualifizierte und motivierte Arbeitsuchende mit Behinderung sind in allen Berufsgruppen, auch in Engpassberufen, zu finden. Unsere Arbeitsvermittlerinnen und Vermittler werden in dieser Woche, anlässlich der von der Bundesagentur für Arbeit (BA) ins Leben gerufenen Woche der Menschen mit Behinderung, noch einmal verstärkt auf die Beschäftigungspotenziale dieses Personenkreises aufmerksam machen“, kündigt der Agenturleiter an. Die Agentur für Arbeit unterstütze Unternehmen bei der Beschäftigung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen mit Zuschüssen zur Ausbildungsvergütung oder auch einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Oftmals sei eine behindertengerechte Ausgestaltung von Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen erforderlich, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen. Auch hier können Arbeitgeber Zuschüsse beantragen. Ebenso unterstützt die Arbeitsagentur bei der technischen Ausstattung.

Ein positives Beispiel

Ein gutes Beispiel für eine gelungene Integration und die Unterstützungsmöglichkeiten der Agentur ist Daniel Grau. Der 23jährige ist schwerstbehindert und aufgrund seiner Erkrankung auf einen Rollstuhl sowie eine Arbeitsassistenz und einen Fahrdienst angewiesen. Unter anderem wegen der guten Förderangebote der Arbeitsagentur hat das Bad Hersfelder Klinikum das Berufsbild des Fachangestellten für Bürokommunikation zusätzlich in die Ausbildungsmaßnahmen aufgenommen. Unter Einschaltung des Technischen Beraters der Agentur und mit einem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung sowie der Übernahme der Fahrkosten und Arbeitsassistenz konnte Daniel seine Ausbildung im August 2008 beginnen.

Er absolvierte diese in Teilzeit und hat sie am 14. Juni dieses Jahres mit Erfolg abgeschlossen. Jetzt arbeitet der Fachmann für Bürokommunikation im Frühförderzentrum des Klinikums. Ohne das Engagement seines Arbeitgebers und die bestehenden Fördermöglichkeiten wäre dies nicht möglich gewesen. Arbeitgeber, die wie das Klinikum behinderten Menschen eine Chance geben möchten, können sich an den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit wenden.

Woche der Menschen mit Behinderung

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat als Träger der aktiven Arbeitsförderung und der beruflichen Rehabilitation den internationalen Tag der Menschen mit Behinderung, der am 3. Dezember stattfand, zum Anlass genommen, eine Aktionswoche für Menschen mit Behinderung durchzuführen. Die Arbeitsvermittlerinnen und Vermittler der Agenturen für Arbeit machen bundesweit verstärkt auf die Beschäftigungspotenziale dieses Personenkreises aufmerksam.

Fakten

Behindert ist ein Mensch im Sinne des Gesetzes, wenn seine körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert ist – wenn es dadurch Hilfen, z.B. für die Teilhabe am Arbeitsleben, benötigt. Schwerbehindert ist ein Mensch nach dem SGB IX, wenn vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr festgestellt wird. Der Behinderungsgrad allein sagt nichts über die berufliche Leistungsfähigkeit eines Menschen aus. Gleichgestellt mit schwerbehinderten Menschen werden Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 aber unter 50 von der zuständigen Agentur für Arbeit, wenn die Aufnahme oder der Erhalt des Arbeitsplatzes behinderungsbedingt gefährdet ist.

Beschäftigungspflicht: Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, wenigstens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellten Menschen zu besetzen. In der Regel wird die Beschäftigung eines Menschen mit einer Schwerbehinderung auf einen Pflichtplatz angerechnet. Eine Mehrfachnennung ist auf Antrag möglich, wenn die Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt behinderungsbedingt besonders schwierig ist oder wenn Jugendliche mit einer Schwerbehinderung ausgebildet werden.
Ausgleichsabgabe: Erfüllen Arbeitgeber ihre Beschäftigungspflicht nicht, müssen sie monatlich eine Ausgleichsabgabe entrichten. Diese wird von den Integrationsämtern erhoben und verwendet, um die Beschäftigungschancen und –bedingungen von Menschen mit Schwerbehinderung zu verbessern. Sie soll einen Ausgleich unter den Arbeitgebern herbeiführen. Die schuldhafte Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht wird hingegen als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet.

Kontakt
Telefon: 01801 66 44 66*
E-Mail: BadHersfeld.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

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