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Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum

Wiesbaden. Das Land Hessen verdoppelt die Mittel für behindertengerechte Umbaumaßnahmen von selbstgenutztem Wohneigentum. Dies teilte Wirtschaftsminister Alois Rhiel am Montag in Wiesbaden mit. In diesem Jahr stehen eine Million Euro zur Verfügung. In den Vorjahren (seit dem Jahre 2002) lag die Fördersumme jeweils bei rund 500.000 Euro.

33 Kommunen und Landkreisen werden in diesen Tagen die Landesmittel zugewiesen, nachdem die Bedarfsmeldungen ausgewertet wurden. Die Städte und Kreise können die Gelder aufgrund Ihrer Vor-Ort-Kenntnisse für die dringlichsten Fälle einsetzen.

Mehr Barrierefreiheit in Wohngebäuden und im näheren Wohnumfeld ist das Ziel dieser Förderung. Das Land unterstützt die Verbreiterung von Türen, den Bau von Rampen, die Beseitigung von Schwellen, den Einbau von Treppenliften und Fahrstühlen sowie den Bau behindertengerechter Küchen und Bäder.

„Die Förderung hilft den Menschen mit Behinderungen, in der vertrauten Umgebung wohnen zu bleiben“, sagte Rhiel. „Oft bewohnen Menschen mit Behinderungen Häuser, in denen sie alleine nicht zu Recht kommen. Dies beginnt schon auf dem Weg zur Wohnung vor dem Haus und im Haus selbst, wenn Stufen und Schwellen den Weg verbauen. In der Wohnung sind oftmals die Bewegungsflächen zu eng und die Türdurchgänge zu schmal sowie Toilettenräume und Bäder ohne fremde Hilfe kaum zu nutzen“, begründete der Minister die Hilfe zum Umbau.

Rhiel: „Auch mit kleinen baulichen Veränderungen kann Behinderten schon geholfen werden. Es muss nicht immer der teure Einbau eines Aufzuges sein“. Zuwendungsfähig sind bereits Maßnahmekosten ab 1.000 Euro. Projekte können mit bis zu 50 Prozent gefördert werden.

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