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Landrat Bernd Woide begrüßt Bekenntnis von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz zum Fortbestand der Optionskommunen

Fulda/Berlin. Landrat Bernd Woide hat die Aussage von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz gegenüber dem Präsidenten des Deutschen Landkreistags, Landrat Jörg Duppré, begrüßt, dass dort, wo heute Leistungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende in alleiniger Verantwortung der Kommunen erbracht würden, dies auch weiterhin möglich sein solle. Falls die Worte von Scholz als Bekenntnis zum Fortbestand der Optionskommunen zu werten seien, wäre damit Planungssicherheit für die Zeit nach 2013 gegeben.

Landrat Woide war zu einem Treffen aller bundesweit 69 Optionskommunen, die eigenverantwortlich die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende wahrnehmen, mit dem Präsidium des Deutschen Landkreistags nach Berlin gereist. Dort wurde über das Ergebnis eines Spitzengesprächs mit Bundesarbeitsminister Olaf Scholz informiert, in dem dieser bekundet habe, sich für eine auf Dauer angelegte eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllung durch die Optionskommunen einsetzen zu wollen.

Den aktuellen Hintergrund bildete das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007, wonach die aus Kommunen und Arbeitsagenturen gebildeten Arbeitsgemeinschaften nicht mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Bislang ist die Aufgabenwahrnehmung durch die Optionskommunen als Alternative zu den Arbeitsgemeinschaften bis zum Jahr 2010 befristet. Der Koalitionsvertrag der Großen Koalition legt eine Verlängerung bis 2013 fest, wenn sich nicht eine andere Organisationsform als überlegen erweist.

Kommunale Gesamtverantwortung für regionalen Arbeitsmarkt

Nach Aussage von Landrat Woide dürfe es nicht jedoch bei bloßen Absichtsbekundungen bleiben. Zwar sei zu begrüßen, dass sich der Bundesarbeitsminister im Grundsatz hinter die Arbeit der Optionskommunen gestellt habe. Jetzt müssten aber konkrete Taten folgen. „Im Interesse der arbeitssuchenden Menschen brauchen wir eine dauerhafte Absicherung der Option, um auch längerfristige Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt in Angriff nehmen zu können.“

Im übrigen sollte allen Kommunen Wahlfreiheit gegeben werden, ob sie die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende in wie immer gearteten Arbeitsgemeinschaften mit der Arbeitsagentur oder besser eigenverantwortlich wahrnehmen wollten, schließt sich Woide der Forderung des Deutschen Landkreistags an. Viele der in Arbeitsgemeinschaften gebundenen Landkreise würden bei einer neuen Entscheidungsmöglichkeit die kommunale Trägerschaft bevorzugen.

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