Europa. Die EU-Abgeordneten haben ein neues Gesetz angenommen, in dem die Rechte von Patienten, die sich im Ausland medizinisch behandeln lassen möchten, geklärt werden. Hierbei geht es unter anderem um die Regeln für die Kostenerstattung von Behandlungen im Ausland. Besonderes Augenmerk wurde auf die Fälle gelegt, bei denen eine vorherige Genehmigung notwendig ist. Die Abgeordneten haben den Bericht mit einer großen Mehrheit angenommen. Die Parlamentarier erklärten: “Patienten werden in Zukunft nicht mehr allein gelassen werden, wenn sie sich im Ausland medizinisch behandeln lassen wollen und entsprechende Kosten zurückerstattet bekommen wollen.
Die Richtlinie wird die Rechte der Patienten klären, die bisher sehr vage waren.” Die neuen Regeln klären, dass ein EU-Bürger die Kosten einer Behandlung im Ausland erstattet bekommt, sofern die betreffende Gesundheitsdienstleistung zu den Leistungen gehört, auf die er im Heimatland Anspruch hat. Die zuständigen Stellen können jedoch fordern, dass der Patient für gewisse Behandlungen, die eine Übernachtung im Krankenhaus erfordern oder hoch spezialisiert und kostenintensiv sind, eine Vorabgenehmigung einholen muss. Die Europaabgeordneten haben jedoch erreicht, dass diese Vorabgenehmigung nur aufgrund einiger Gründe abgelehnt werden kann, beispielsweise aufgrund eines Risikos für den Patienten oder der Allgemeinheit.
Jeder Mitgliedstaat muss eine oder mehrere nationale Kontaktstellen einrichten. Diese sollen den Patienten, die eine Behandlung im Ausland planen, Informationen zur Verfügung stellen oder bei auftretenden Problemen helfen. Insbesondere Patienten, die auf langen Wartelisten stehen oder die im eigenen Land keinen entsprechenden Spezialisten finden, können von einer Behandlung im Ausland profitieren. Die Abgeordneten haben die Bestimmungen der Zusammenarbeit bei seltenen Krankheiten verstärkt, da das Problembewusstsein hier noch relativ gering ist und es oft nur wenige Spezialisten gibt. Hintergrund Grundsätzlich lassen sich die meisten Patienten in der Nähe ihres Wohnorts behandeln. Momentan geben die Mitgliedstaaten ungefähr 1 % ihres Gesundheitsbudgets für Behandlungen im Ausland aus.