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Vorbereitungen bei Wahlämtern laufen

Fulda. Der gemeinsame Kreiswahlausschuss für die Wahlkreise 14 (Fulda I) und 15 (Fulda II) hat am 30. November 2007 alle eingereichten Kreiswahlvorschläge für die Landtagswahl 2008 zugelassen. Auf den Internet-Seiten des Landkreises Fulda können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger unter www.landkreis-fulda.de/Wahlen Musterstimmzettel aufrufen und sich über die Bewerber informieren.

Als Kreiswahlleiter informiert Landrat Bernd Woide darüber, dass bereits ab dem 17. Dezember 2007 die Möglichkeit besteht, Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl bei den Wahlämtern der hessischen Städte und Gemeinden zu erhalten. Wer jetzt schon weiß, dass er am 27. Januar 2008 nicht in seinem Wahllokal an der Landtagswahl teilnehmen kann, hat so die Möglichkeit, schon vor Weihnachten die Briefwahlunterlagen zu beantragen und in Empfang zu nehmen, ohne auf die unter Umständen eingeschränkten Öffnungszeiten der Kommunen an den Brückentagen zwischen den Jahren angewiesen zu sein.

Unterlagen elektronisch beantragen

Die Wahlbenachrichtigungskarten, auf deren Rückseite ein entsprechendes Antragsformular abgedruckt ist, werden zwar erst in der Woche nach Weihnachten zugestellt. Anträge können aber auch ohne diesen Vordruck per Brief oder E-Mail gestellt werden. Zahlreiche Städte und Gemeinden haben als besonderen Service ein elektronisches Antragsformular in ihr Internetangebot eingestellt, so dass die Briefwahlunterlagen auf einfache Weise beantragt werden können.

Erforderlich sind in jedem Fall die Angabe von Vor- und Familienname, Adresse und Geburtstag, sowie die Versicherung, dass man am Wahltag verhindert ist, im Wahllokal zu wählen. Die Angabe des genauen Hinderungsgrunds ist nicht erforderlich.

Der Briefwahlantrag kann auch mündlich im Wahlamt gestellt werden. Dazu genügt die Vorlage des Personalausweises. Dies hat den Vorteil, dass die Unterlagen sofort in Empfang genommen werden können und die Briefwahl an Ort und Stelle in einer Wahlkabine durchgeführt werden kann. Wer die Unterlagen für eine andere Person wie etwa den Partner oder die Eltern mitnehmen möchte, benötigt eine schriftliche Vollmacht der betreffenden Person(en). Um Missbrauch auszuschließen, dürfen nicht mehr als vier Vollmachten vorgelegt werden.

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