Written by 1:58 Alle Nachrichten, Politik & Wirtschaft

Ab 1. Januar 2008 Vorsorgeuntersuchungen in Hessen Pflicht

Fulda. Der Hessische Landtag hat am Dienstagabend ein neues Kindergesundheits-schutzgesetz verabschiedet. Danach sind ab 1. Januar 2008 alle Eltern in Hessen verpflichtet, ihre Kinder zu den von den Krankenkassen finanzierten Vorsorgeuntersuchungen (U 1 bis U 9) zu bringen. Eltern, die mit ihren Kindern den U-Untersuchungen fernbleiben, werden von einem zentralen Kindervorsorgezentrum zur Teilnahme aufgefordert. Wer nicht zu den Vorsorgeuntersuchungen erscheint, muss künftig mit einem Besuch des Jugendamtes rechnen.

Jugend- und Gesundheitsdezernent Dr. Heiko Wingenfeld begrüßt das neue Kindergesundheitsschutzgesetz: „Mit den verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen haben wir nun ein weiteres Instrument für einen effektiven Kinderschutz. Zum einen bekommen auch Kinder aus belasteten Familien Zugang zu dem Angebot der Gesundheitsvorsorge, zum anderen können Kinder- und Jugendärzte Anzeichen von Vernachlässigung und Misshandlung frühzeitig erkennen.“ Mit dem neuen, richtungweisenden Gesetz nehme Hessen eine Vorreiterrolle ein.

Nach dem Willen der Hessischen Landesregierung werden ab 2008 auch die Früherkennung für behandelbare Stoffwechsel- und Hormonkrankheiten sowie das Impfen verbindlicher. Wer sein Kind in den Kindergarten schickt, muss ab 1. Januar die empfohlenen Schutzimpfungen nachweisen. Wer bestimmte Impfungen ablehnt, muss dies schriftlich erklären.

Visited 1 times, 1 visit(s) today
Close