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„Entscheidung, ob ein Kind aus der Familie genommen werden muss, lässt niemanden kalt“

Fulda. „Die Stärkung der Familien steht im Mittelpunkt unserer Arbeit“, betont Edith Jordan, Leiterin des Sozialen Dienstes (SD) beim Landkreis Fulda. Hauptaufgabe dieses Dienstes, der zum Fachdienst Jugend, Familie, Sport, Ehrenamt der Kreisverwaltung gehört, sind Hilfen zur Erziehung. Der ASD hat mehrere Möglichkeiten, im Sinne der Familien tätig zu sein, wird aber in der Öffentlichkeit häufig nur mit einem Teil seines Handlungsspektrums wahrgenommen: „Bei akuter Gefahr haben wir die Befugnis, Kinder in Obhut zu nehmen. Dies ist aber nicht unser Arbeitsschwerpunkt“, erklärt Jordan.

Foto: Max Colin Heydenreich

Nach ihren Angaben stellt das engagierte 17-köpfige Team des SD (mit Außenstelle in Hünfeld)  hauptsächlich ambulante Hilfen zur Verfügung. Dazu zählt die Sozialpädagogische Familienhilfe, die Eltern – nach einem entsprechenden Antrag – in ihrer Erziehungskompetenz unterstützt. „Bei diesem Angebot geht eine Sozialarbeiterin oder Sozialpädagogin meist für zwei Jahre in die Familie“, erläutert Jordan. Zusammen soll vor allem erreicht werden, dass es einen strukturierten Alltag in der Familie gibt, die Eltern ihren Kindern in der Erziehungsarbeit Grenzen setzen und die Freizeit sinnvoll gestaltet wird.

Mit der Sozialpädagogischen Familienhilfe (etwa 20 Stunden im Monat), beauftragt der SD einen der freien Jugendhilfeträger aus der Region, mit denen er zusammenarbeitet. „Gemeinsam erstellen wir für jede der betreffenden Familien einen Hilfeplan mit Zielsetzungen und überprüfen dann alle sechs Monate, ob sich positive Veränderungen ergeben haben“, schildert Edith Jordan. Aktuell wird die Sozialpädagogische Familienhilfe von rund 110 Familien im Kreisgebiet in Anspruch genommen.

Zu den niedrigschwelligen Angeboten des SD zählen auch die pädagogischen Tagesgruppen, wobei hier in etwa 100 Fällen von der Teilnahmemöglichkeit Gebrauch gemacht wird. „Kinder gehen nach der Schule in eine solche Gruppe, bekommen dort Mittagessen und werden den Nachmittag über betreut, wobei auf klare Strukturen geachtet wird – gerade beim Erledigen der Hausaufgaben“, so die SD-Leiterin. Zu den Zielsetzungen zähle, dass auch Jungen und Mädchen mit Verhaltensauffälligkeiten in der Schule und im Umgang mit anderen Kindern lernen, sich sozial angemessen zu verhalten. Außerdem spiele die Elternarbeit eine große Rolle. „Die Mitarbeiter der beauftragten freien Träger gehen in die betreffenden Familien, damit die Kinder dann auch zu Hause eine Tagesstruktur vorfinden und beispielsweise geordnet ihre Hausaufgaben erledigen können.“

Außerdem gibt es die so genannte Erziehungsbeistandschaft, bei der Sozialpädagogen gezielt mit Jugendlichen arbeiten, um zum Beispiel Probleme im Zusammenhang mit Pubertät, Schule und Ausbildung besser in den Griff zu bekommen.

Wie Jordan weiter hervorhebt, sollten diese stärkenden Angebote für Familien mit dazu beitragen, dass Kinder auch in schwierigen Phasen dort bleiben könnten: „Dieser ambulante Bereich unserer Arbeit wächst, während die Zahl bei den Heimunterbringungen quasi gleich bleibt.“ Die Entscheidung, ob ein Kind oder Jugendlicher aus der Familie genommen werden müsse oder nicht, sei nie leicht und lasse garantiert niemanden kalt. Oft fühle man sich sehr in der  Zwickmühle. „Wenn wir einen entsprechenden Hinweis auf Kindeswohlgefährdung erhalten, dann müssen wir dem schon von Gesetz wegen nachgehen“, berichtet Jordan.

Zur Überprüfung der Situation wird ein Hausbesuch durchgeführt. Vor der Entscheidung gebe es außerdem – soweit möglich – Nachfragen bei Kindergarten oder Schule und auf jeden Fall eine Beratung im Kollegenkreis. „Falls wir das Kind dann gegen den Willen der Eltern zum Schutz des Kindes in Obhut nehmen, müssen wir unverzüglich einen Antrag beim Familiengericht stellen, so dass ein Familienrichter in der sehr sensiblen Angelegenheit das letzte Wort hat.“ Nach Auskunft der SD-Leiterin erklären sich manche Eltern auch einverstanden damit, dass ihre Kinder solange in einer Pflegefamilie oder einem Heim bleiben, bis sich die Situation zu Hause wieder stabilisiert hat.

Zu den Aufgaben des Sozialen Dienstes gehören außerdem allgemeine Erziehungsberatung sowie eine Scheidungs- und Trennungsberatung (wenn Kinder betroffen sind). Außerdem stellt das Jugendamt eine Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen sicher, beispielsweise bei einem Krankenhausaufenthalt einer allein erziehenden Mutter.

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