Schönes aus Fulda. Mit rund 410 Kilometer unterhält der Landkreis Fulda das drittgrößte Kreisstraßennetz in Hessen. In jedem Jahr erhalten Kreisstraßen in eine Länge von etwa zehn Kilometer eine neue Fahrbahndecke, wofür jährlich zwischen 1,3 und 1,4 Millionen Euro aufgewendet werden müssen. Mit Zustimmung des Kreisausschusses sind für das kommende Jahr Deckenbaumaßnahmen in einer Größenordnung von 1,38 Millionen Euro vorgesehen. Hinzu kommen kleinere Brückenbau-, Ausbau- und Fußgängerschutzmaßnahmen in Höhe von 120.000 Euro.
Von dem auf Vorschlag der Wegebaukommission des Landkreises Fulda beschlossenem Deckenbauprogramm 2008 gehe, so Landrat Woide, ein klares Signal aus: „Die Menschen im ländlichen Raum brauchen gut ausgebaute Straßen.“ Die teuersten Einzelmaßnahmen im kommenden Jahr sind neue Fahrbahndecken für die K 41 im Streckenabschnitt Sommerberg-K 95, für die K 34 im Streckenabschnitt Tann-Kleinfischbach, für die K 4 im Streckenabschnitt Mittelberg-Traisbach sowie für die K 20 im Streckenabschnitt L 3379-Danzwiesen.
Landesmittel für Straßenbaumaßnahmen
Neben dem Kreisstraßenbauprogramm wurde in der letzten Kreisausschusssitzung die Fortschreibung des mittelfristigen Programms für den Ausbau der Kreisstraßen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in den Jahren 2009 bis 2013 beschlossen. Auch hier hatte die Wegebaukommission eine entsprechende Vorschlagsliste unterbreitet. Bei diesen größeren Ausbaumaßnahmen gibt es eine sechzigprozentige Landesförderung, für die restliche Summe muss der Landkreis Fulda als Baulastträger aufkommen.
Für 2008 liegen Förderzusagen des hessischen Verkehrsministeriums für den Abbruch und Neubau einer Stützmauer sowie einer Straßenstützmauer der K 112 in der Ortsdurchfahrt Müs, den Ausbau der freien Strecke von Müs bis zur Kreisgrenze und den Ausbau der K 129 von der Ortsdurchfahrt Hofaschenbach bis zur L 3258 vor. In der zweiten Jahreshälfte könnten der Ausbau der K 147 von der Ortsdurchfahrt Malges bis zur K 135 und der Ausbau der K 28 von der Ortsdurchfahrt Elters bis zur L 3330 hinzukommen, falls in anderen Landesteilen nicht abgerufene GVFG-Mittel bereit gestellt werden.