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Steuerpflicht für Tagesmütter um ein Jahr verschoben

Schönes aus Fulda. Die Finanzminister der Länder haben sich darauf geeinigt, die geplante volle Besteuerung von Tagesmüttern vorerst zu stoppen. Mit Erleichterung hat der Erste Kreisbeigeordnete des Landkreises Fulda, Dr. Heiko Wingenfeld, die Nachricht aus Berlin zur Kenntnis genommen, dass die ursprüngliche Absicht, zum 1. Januar 2008 eine Steuerpflicht für alle Tagesmütter einzuführen, vorerst nicht weiterverfolgt wird. Offensichtlich hätten die Appelle, alles zu vermeiden, was Kindertagespflege unattraktiv mache, Wirkung gezeigt. Durch die Verschiebung um zunächst ein Jahr sei Zeit gewonnen worden, um zu vernünftigen und tragfähigen Lösungen zu kommen.

In das Bemühen, die Bundesregierung zu einem Umdenken ihrer Pläne zu bewegen, hatten sich die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landkreises Fulda eingeschaltet und gemeinsam mit Landrat Bernd Woide und dem Ersten Kreisbeigeordneten Dr. Heiko Wingenfeld ein Schreiben an Bundesfinanzminister Peer Steinbrück gerichtet. Darin war die Forderung erhoben worden, nicht nur die Vollzeitpflege steuerlich zu privilegieren, sondern Einnahmen aus der Kindertagespflege generell steuerfrei zu belassen.

Einnahmen aus Kindertagespflege steuerfrei belassen

Nach der bisherigen Regelung müssen Einnahmen aus der Kindertagespflege nicht versteuert werden, sofern diese Kosten von den Jugendämtern übernommen werden und die jeweiligen Tagesmütter nicht mehr als fünf Kinder gleichzeitig betreuen. Ursprünglich war geplant, die staatlich geförderten Tagesmütter ab dem 1. Januar 2008 steuerlich ebenso zu behandeln wie von den Eltern bezahlten Tagesmütter. Im Gegenzug sollte künftig jede Tagesmutter pro Kind 300 Euro monatlich als Betriebskosten von der Steuer absetzen können.

Knackpunkt der geplanten Neuregelung war jedoch, dass viele Tagesmütter künftig als Selbstständige behandelt worden wären. Dann hätten sie neben Abgaben zur Renten-, Pflege- und Krankenversicherung auch ihre Einnahmen versteuern müssen  Durch diese zusätzliche finanzielle Belastung wäre die Tätigkeit als Tagesmutter möglicherweise uninteressant geworden. „Die jetzt beschlossene Verschiebung um ein Jahr verschafft Luft, nach Lösungen zu suchen, die Kindertagespflege steuerrechtlich nicht schlechter stellt als bislang.

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