Fulda. Nach Medienberichten plant das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa eine Verlagerung des Arbeitsgerichts Fulda nach Bad Hersfeld. Gründe für eine Verlagerung und Zusammenlegung der beiden Arbeitsgerichte in Bad Hersfeld sind in der allgemeinen Haushaltssituation zu sehen.
Mit der Zusammenlegung hofft das Justizministerium auf finanzielle Einsparungen und Effizienzsteigerungen. Dr. Herr, der auch Vorsitzender der CDU – Kreistagsfraktion ist, sprach sich ausdrücklich für eine Beibehaltung des hiesigen Standorts aus. „Fulda ist das wirtschaftliche Zentrum Osthessens. Daher ist es wichtig, eine zentrale Anlaufstelle mit den verschiedenen Gerichtszweigen vor Ort und zentral zur Verfügung zu haben“, betonte Dr. Herr und erinnerte an die Verlagerung des Umweltamtes von Fulda nach Bad Hersfeld, „der behördliche Aderlass von Fulda nach Bad Hersfeld muss gestoppt werden! Fulda ist das Oberzentrum Osthessens und nicht etwa Bad Hersfeld, was ein Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums ist.“ Doch nicht nur die Maßgaben und Pläne der Raumordnung sprechen für den Erhalt des Standortes Fulda, auch nüchterne und unbestechliche Zahlen und Fakten.
Das Arbeitsgericht Fulda ist für ca. 250.000 Menschen zuständig und verzeichnete in 2009 1.330 neue Klageeingänge. Dies sind deutlich mehr als Bad Hersfeld mit 175.000 Menschen und ca. 1.050 Klageeingänge. Die vor zwei Jahren getroffene Entscheidung, die in Fulda vorhandenen Gerichte – das Amtsgericht, das Landgericht, das Sozialgericht und das Arbeitsgericht – zusammen mit der Staatsanwaltschaft auch aus finanziellen Gesichtspunkten in einem Justizzentrum zusammenzufassen, ist inhaltlich richtig gewesen. Das neu errichtete Gebäude für das Arbeitsgericht und Sozialgericht komplettiert den Gerichtsstandort Fulda, der Bad Hersfeld funktional deutlich überlegen ist. Dies wird allein daran ersichtlich, dass das Arbeitsgericht Bad Hersfeld seinen Sitz im Amtsgericht Bad Hersfeld hat und nur über einen Gerichtssaal verfügt. Bei einer Zusammenlegung der beiden Arbeitsgerichte in Bad Hersfeld müssten daher zusätzliche Räumlichkeiten neu geschaffen werden, was zu erheblichen Kosten und Aufwand führen würde. Auch der Umstand, dass das Gebäude des Arbeitsgerichtes in Fulda angemietet ist, spricht nicht gegen Fulda. Vielmehr hat Oberbürgermeister Möller bereits Gesprächsbereitschaft und Unterstützung signalisiert, sollten allein die Mietkosten gegen Fulda sprechen. „Fulda ist der effizientere und kostengünstigere Standort. Dies bestätigte auch der Rechnungshof“, fasste Dr. Norbert Herr die Diskussion um die Kosten des Standortes zusammen und verwies darauf, dass, „im übrigen deutlich mehr Menschen am Arbeitsgericht Fulda beschäftigt sind als in Bad Hersfeld!“
Nach Ansicht des CDU – Politikers ist eine Verlagerung wenig sinnvoll und widerspricht auch dem Grundsatz, dass Bürgern ein kurzer Zugang zu den Gerichten ermöglicht werden muss. „Durch eine Verlagerung geht Bürgernähe verloren, der Gang zum Gericht wird erschwert, die Verfahren werden teurer und das Land spart auch kein Geld!“ stellte Dr. Herr klar und forderte abschließend: „Das Arbeitsgerichts Fulda muss erhalten bleiben!“