Fulda. Seit der großen Volkszählung im Jahre 1987 wird sich Deutschland an der EU-weiten Zensusrunde 2011 mit einem registergestützten Zensus beteiligen. Entgegen der damals traditionellen Volkszählung mit einer Befragung aller Haushalte durch Interviewer wird im nächsten Jahr ein registergestützter Zensus durchgeführt. „Momentan laufen bereits intern die Vorbereitungen für die Volkszählung, so dass wir die Bevölkerung frühzeitig informieren und einbinden möchten“, erklärt Oberbürgermeister Gerhard Möller.
Ein Zensus entspricht kurz gesagt einer Inventur, bei der Angaben über die Bevölkerung und Wohngebäude erhoben werden. Dabei wird ein Großteil der Volkszählungsdaten aus bereits vorhandenen Verwaltungsregistern gewonnen. Angaben zum Wohneigentum und über zusätzliche Merkmale, die nicht in Registern enthalten sind, wie beispielsweise Bildung und Erwerbstätigkeit, wird bei maximal einem Drittel der Bevölkerung durch Interviewer erfragt.
Ziele der Volkszählung
Zentrale Aufgabe einer Volkszählung ist die Feststellung der Zahl und Struktur der Bevölkerung. Hierzu gehört die Bereitstellung von regional tief gegliederten Bestandszahlen über Personen, Familien und Haushalte. Darüber hinaus hat sie auch die Aufgabe, gebäude- und wohnungsstatistische Informationen ebenfalls regional tief gegliedert bereit zu stellen.
Volkszählungen liefern damit die bevölkerungs-, erwerbs- und wohnungsstatistischen Informationen, die Grundlage gesellschafts- und wirtschaftspolitischer Planungen und Entscheidungen sind. Nutzer der Daten sind die politischen Entscheidungsträger in Bund, Ländern und Gemeinden, zunehmend aber auch die Europäische Union im Rahmen ihrer Struktur- und Regionalpolitik. Auch für wissenschaftliche Untersuchungen sind Zensusergebnisse eine unverzichtbare Datengrundlage.
Befragungen im April/Mai 2011
In Fulda werden 6.500 Personen bzw. 3.200 Haushalte durch Interviewer befragt, so Fuldas Oberbürgermeister Gerhard Möller. Die Befragung wird voraussichtlich im April/Mai des nächsten Jahres stattfinden. Sowohl die Auswahl des städtischen Befragungsbezirks als auch der Fragenkatalog wird nicht von der Stadt Fulda festgelegt, sondern vom Hessischen Statistischen Landesamt mitgeteilt.
Neben den Befragungen findet eine Vollerhebung aller Gebäude und Eigentumswohnungen statt. Alle Eigentümer von Wohnraum werden daher angeschrieben und aufgefordert, den Fragebogen zu beantworten. Näheres regelt das Hessische Ausführungsgesetz, das zur Zeit im Gesetzgebungsverfahren ist. (cp)