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Josef Vogt und Birgit Beutel neue Schiedspersonen – Bernhard Romeis und Dieter Ganz aus ihren Ämtern verabschiedet

Hünfeld. Die neuen Schiedspersonen in der Stadt Hünfeld sind Josef Vogt und seine Stellvertreterin Birgit Beutel. Nach der Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung konnte Amtsgerichtsdirektor Josef Herbst Josef Vogt als neuen Schiedsmann und Birgit Beutel als seine Stellvertreterin vereidigen. Gleichzeitig wurden nach zehnjähriger Dienstzeit die beiden bisherigen Schiedspersonen, Bernhard Romeis und Dieter Ganz, offiziell verabschiedet.

Bürgermeister Dr. Eberhard Fennel und Amtsgerichtsdirektor Josef Herbst dankten den beiden Schiedsmännern für ihre langjährige Tätigkeit, die viel Lebenserfahrung und Fingerspitzengefühl erfordert habe. Aufgabe von Schiedspersonen ist es, im Vorfeld Streitigkeiten zu schlichten, bevor es zu einer Auseinandersetzung vor Gericht kommt. Dies reicht von nachbarschaftsrechtlichen Streitigkeiten mit dem klassischen Thema Überwuchs von Hecken und Bäumen bis hin zu Beleidigungen oder auch leichten Körperverletzungen.

Aufgabe des Schiedsmanns oder der Schiedsfrau ist es dann, zwischen den streitenden Parteien zu vermitteln und ein Ergebnis zu erzielen, das die Situation befriedet. Schiedspersonen wurden eingerichtet, um Gerichte von solchen Verfahren zu entlasten und zu einer Befriedung bei Konflikten in der Gesellschaft beizutragen, wie Amtsgerichtsdirektor Herbst betonte.

Der Bürgermeister dankte Romeis und Ganz für ihren engagierten Dienst und drückten seine Freude darüber aus, dass es mit Josef Herbst und Birgit Beutel gelungen sei, zwei qualifizierte Nachfolger zu finden, die aufgrund ihrer beruflichen Erfahrung und ihrer Persönlichkeit sicherlich gute Voraussetzungen für dieses Amt mitbrächten. Erstmals habe die Stadt Hünfeld mit Birgit Beutel auch eine Schiedsfrau berufen. Der Schiedsmann oder die Schiedsfrau können auf Antrag einer der streitenden Parteien angerufen werden.

Dann wird ein Termin für das Schiedsverfahren festgesetzt, zu dem dann beide Parteien geladen werden. Vor dem Schiedsmann zu erscheinen ist übrigens nach erfolgter Ladung Pflicht. Erscheint eine Partei nicht, kann sie mit einem Ordnungsgeld belegt werden. Wird die Schiedsperson angerufen und das Verfahren eingeleitet, so ist dies auch mit Gebühren verbunden, die allerdings weitaus geringer sind, als bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

In vielen Fällen werden die Schiedspersonen aber auch von den Staatsanwaltschaften ins Gespräch gebracht. Dies gilt insbesondere bei Fällen von Beleidigung oder einfachen oder leichten Körperverletzungen, bei denen der Geschädigte Strafantrag gestellt hatte, um zu einer Einigung im Vorfeld einer möglichen Gerichtsverhandlung zu kommen. Insgesamt, so die Erfahrung der beiden Schiedsmänner aus den vergangenen zehn Jahren, ist die Zahl der Fälle leicht zurückgegangen. Dies treffe insbesondere auf nachbarschaftliche Streitigkeiten zu, bei denen heute offenbar gerade von jüngeren Kontrahenten mehr Gesprächsbereitschaft und Kompromissbereitschaft an den Tag gelegt werde.

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