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FDP stärkt Mittelstand und erweitert Freizeitangebot

100302_VideothekenFulda. „Mit dem neuen Hessischen Feiertagsgesetz hat die FDP dafür gesorgt, dass es in Hessen endlich mehr Gestaltungsfreiraum für die Freizeitgestaltung am Sonntag gibt. Gleichzeitig bringen wir ein weiteres kleines Konjunkturpaket für Hessen auf den Weg und fördern damit vor allem kleine und mittelständische Unternehmen“, sagte der heimische Landtagsabgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher FDP-Landtagsfraktion Jürgen Lenders.

Nach der Änderung des hessischen Feiertagsgesetzes Ende Januar dürfen Videotheken seit Mitte Februar nun auch sonn- und feiertags ab 13 Uhr öffnen. Michael Blaszczak, Filialleiter der Videothek empire in Fuldas Lindenstraße freut sich, über die neuen Öffnungsmöglichkeiten: „Die Filmwirtschaft bietet ein breites kulturelles Angebot, von dem wir Videothekenbetreiber in Hessen bisher ausgeschlossen waren, während Kollegen in benachbarten Bundesländern öffnen durften.

Die wirtschaftliche Lage der Branche war angespannt. Durch das neue Feiertagsgesetz können wir besser wirtschaften und Arbeitsplätze sichern und planen auch Aushilfen für den Zuspruch einzustellen. Dennoch entstehen für Ausleiher keine Mehrkosten, die sich Samstag Filme ausleihen und diese erst am Montag zurück bringen.“

Seitens der Kunden wird die neue Ausleihmöglichkeit bereits rege genutzt. „Besonders bei schlechtem Wetter ist der Andrang groß, da die Wenigsten dann draußen spazieren gehen wollen. Auch Familien kommen häufig gemeinsam, um zusammen einen Film für den Sonntag Nachmittag auszusuchen“, stellte Blaszczak fest. Er selbst und seine Videothekengruppe müsse sich  jedoch einem immer härteren Wettbewerb stellen, unter anderem durch entsprechende Online-Dienste, die keine Öffnungszeiten und Ruhetage für den Download ihrer Filme kennen.

Neben der persönliche Beratung sorge das haptische Erleben des Anfassens von DVD-Verpackungen noch für einen Vorteil der standortgebundenden Filialen gegenüber Internetanbieter – das nun gesetzlich verbesserte Ladenöffnungsangebot stärke diese Innenstadtangebote.wie das von Empire, ergänzt Blaszczak. Die Sorge vor einer Aushöhlung der Sonntagsruhe halten Lenders und Blaszczak für unbegründet: „Die meisten Videotheken sind inhabergeführt. Wer seinen Sonntag in Ruhe und Andacht genießen will, der wird jedenfalls weder von Ausleiher noch Ausleihendem dabei gestört werden.“

Einerseits wurden mit der Novelle des hessischen Feiertagsgesetzes zusätzliche Möglichkeiten für Videotheken und Waschstraßen an Sonn- und Feiertagen zu öffnen gegeben, andererseits wurden die Öffnungszeiten am Gründonnerstag begrenzt und so genannte „hohe“ Feiertage wie der Karfreitag, der Volkstrauertag, der Totensonntag, der 1. Weihnachtsfeiertag, der Ostersonntag und der Pfingstsonntag besonders geschützt. „Dieser besondere Schutz stehe im Einklang mit dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts und ist uns wichtig“, erklärte der Liberale.

Was die Öffnung von Videotheken betreffe, stehe hier gerade nicht das – vom Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit den Berliner verkaufsoffenen Adventssonntagen gerügte – „Shopping-Interesse“ im Vordergrund. Vielmehr würden Videotheken ein kulturelles Angebot für die Bürger leisten, das nicht zuletzt durch den Bundesgesetzgeber im Filmförderungsgesetz verankert ist. „Damit gehen wir einen weiteren Schritt zur Befreiung von restriktiven Regelungen, schützen sowie stärken Traditionen und kommen den Bedürfnissen der Bürger nach einer flexiblen Freizeitgestaltung entgegen. Denn wir machen Gesetze vor allem für die Menschen“,

betonte Lenders abschließend.

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