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Wechsel in der Winterdienstpflicht

Hünfeld. Zum neuen Jahr wechselt in Hünfeld wieder die Winterdienstpflicht bei Straßen mit einseitigem Gehweg. Waren 2009 alle Anlieger in der Pflicht, an deren Grundstück der Bürgersteig liegt, so sind ab dem neuen Jahr die Anlieger von der gegenüberliegenden Seite gefordert. Sie müssen den Gehweg auf der Länge, die ihrem Grundstück entspricht auf der gegenüberliegenden Seite räumen und streuen. Die Ordnungsbehörde der Stadt Hünfeld appelliert an die Anlieger, ihre Winterdienstpflichten sehr ernst zu nehmen, um Gefährdungen und Unfälle für Fußgänger zu vermeiden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann unter Umständen zu Schadensersatz herangezogen werden, wenn ein Fußgänger verunglückt. Außerdem drohen Verwarnungen oder gar Bußgelder. Die Ordnungsbehörde hofft, von diesen Mitteln keinen Gebrauch machen zu müssen.

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