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Fuldaer Integrations-Stiftung informierte über Neuerungen des Erbrechts

Fulda. Am 06.10.2009 fand im Versammlungsraum des Hauses „LebensArt“ am Heinrich-von-Bibra-Platz 1 in Fulda eine Vortragsveranstaltung vor den Mitgliedern des Vereins Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen und der Fuldaer Integrations-Stiftung FIS zu den aktuellen Erbrechtsreformen statt, zu der als Referent Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Gerhard Schlitt als Fachanwalt für Erbrecht aus Petersberg gewonnen werden konnte.

Herr Dr. Gerhard Schlitt informierte zunächst über das neue Erbschaftsteuerrecht und zeigte hier die Vor- und Nachteile auf. Als Vorteil wurde herausgearbeitet, dass sich die Freibeträge wesentlich erhöht haben und damit die engere Familie durch die Reform begünstigt wird. Nachteilig wirkt sich die Reform allerdings dahingehend aus, dass Grundbesitz künftig einer höheren Bewertung unterliegt und dass auch Neffen und Nichten und entferntere Verwandte - zur Finanzierung der Erbschaftsteuerreform – über einen höheren Steuersatz, beginnend mit 30 %, beitragen. Auch die Problematik des selbst genutzten Wohnhauses wurde hier eingehend erörtert, insbesondere welche Regelungen getroffen worden sind, wenn das selbst genutzte Wohnhaus vererbt wird.

Zum 01.10.2009 tritt allerdings auch eine Erbrechtsreform in Kraft, die bei lebzeitigen Schenkungen Pflichtteilsergänzungsansprüche neu regelt. Bisher war es so, dass bei der Übertragung eines Grundstückes 10 Jahre vergehen mussten, um dieses Grundstück bei der Pflichtteilsberechnung außen vor zu lassen.

Nach der Erbrechtsreform soll nun ein Abschmelzungsmodell eingeführt und das  „Alles-Oder-Nichts-Prinzip“ abgeschafft werden. Ab dem Zeitpunkt der Eintragung im Grundbuch wird nun pro Jahr seit der Schenkung 10 % des Wertes „abgeschmolzen“, so dass dann nicht erst nach 10 Jahren, sondern schon nach Ablauf der einzelnen Jahre der Schenkungswert reduziert und dann bei der Pflichtteilsberechnung nicht mehr in voller Höhe berücksichtigt wird. Wenn im Rahmen des Übergabevertrages noch Nießbrauchsrechte vereinbart waren, läuft diese 10-Jahresfrist ohnehin nicht. Eine wesentliche Änderung hat sich auch insoweit ergeben, dass nun jeder Erbe, dessen Erbteil durch letztwillige Verfügung mit zusätzlichen Anordnungen belastet ist, den Erbteil ausschlagen muss, wenn er den vollen Pflichtteil erhalten will.

Gegenstand des Vortrages war weiterhin die Neuregelung des Rechts der Patientenverfügung, die nun in Zukunft in den meisten Fällen auch für die Ärzte bindend sein soll. Der Referent wies darauf hin, dass die Regelungen der Patientenverfügung im wesentlichen die bisherige BGH-Rechtsprechung zu dieser Frage umgesetzt und grundsätzlich auch „alte“ Patienten­verfügungen nach wie vor ihren Bestand haben.

Der Vortrag war, da viele Zuhörer auch geistig und körperlich behinderte Kinder haben, auch von dem Ziel geprägt, bei der Gestaltung von Testamenten und Vollmachten darauf hinzuwirken, dass das möglicherweise dem behinderten Kind zugewiesene Erbe nicht vollständig an den Träger der Sozialhilfe oder den Landeswohlfahrtsverband übergeleitet werden kann, sondern dem behinderten Kind ausschließlich zu Zwecken dienen soll, die ansonsten nicht finanziert werden. Hierfür ist allerdings ein spezielles Behindertentestament erforderlich, das diese Problematik berücksichtigt. Vorsitzender Helmut Blum wies darauf hin, dass das „Gestaltung eines Behindertentestaments“ an einem weiteren Vortragsabend behandelt werden soll.

Im Ergebnis war es aber auch Zielsetzung des Referenten darauf hinzuweisen, dass es hier keine Pauschallösung gibt, sondern dass jeder Fall individuell gelöst werden muss und dass es hier ratsam ist, einen Rechtsanwalt oder Notar, der mit dieser Materie vertraut ist, hinzuzuziehen.

Fuldaer Integrations-Stiftung FIS, Heinrich-von-Bibra-Platz 1 in 36037 Fulda, Telefon 0661 901 65 34 oder info@fis-fulda.de

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