Frankfurt. Am 6. März trafen sich Spezialisten für Palliativversorgung aus 13 Bundesländern in Frankfurt am Main. Initiator war die Landesgruppe Hessen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin. Anlass des Treffens waren die großen Defizite, die überall in Deutschland bei der Betreuung von Schwerkranken und Sterbenden bestehen.
Seit dem 1. April 2007 hat jeder Schwerkranke das Recht auf eine sogenannte Spezialisierte Ambulante PalliativVersorgung (SAPV). Eine Begleitung durch ein Palliative Care Team kann unsägliches Leid in der letzten Lebensphase vermindern. Diese besondere Betreuung lindert Schmerzen und Angst. Das Lebensende in der vertrauten Umgebung wird für viele Menschen damit erst möglich. Der Gesetzgeber hat die Krankenkassen bereits vor zwei Jahren zur Umsetzung dieser spezialisierten Palliativversorgung verpflichtet.
Fast keine Kasse ist dieser Pflicht nachgekommen, obwohl die Leistung vielerorts verfügbar ist. Viele Palliative Care Teams sind an die Kassen herangetreten, zu Vertragsabschlüssen ist es nur in drei Einzelfällen in zwei Jahren gekommen. In einigen Gebieten haben engagierte Palliative Care Fachkräfte und Palliativmediziner – auf eigenes Risiko und ohne entsprechende Verträge – begonnen, die notwendige Versorgung aufzubauen. Einige Patienten haben ihren Rechtsanspruch vor dem Sozialgericht erstritten.
Um den Patienten diese Leistung so schnell wie möglich verfügbar zu machen, wurden bei dieser Sitzung Maßnahmen bundesweit abgestimmt. Die Palliative Care Teams werden in Zukunft einheitlich den Schwerkranken und ihren Angehörigen beistehen, ihr Recht durchzusetzen. Parallel dazu werden die Krankenkassen aufgefordert, umgehend geeignete Verträge mit den qualifizierten Palliative Care Teams abzuschließen. Dies ist ihr gesetzlicher Auftrag – seit dem 1. April 2007.