Fulda (rb). Das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Fulda weist darauf hin, dass die hessische Landesregierung die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden geändert hat. Die wichtigsten Änderungen betreffen die sogenannte Rasseliste. Von der Liste gestrichen wurden die Rassen Mastiff und Mastino Napoletano. Neu aufgenommen wurde die Rasse Rottweiler. Reinrassige Rottweiler und Rottweiler–Mischlinge gelten somit seit 01.01.2009 als gefährliche Hunde und dürfen nur noch mit Erlaubnis der Ordnungsbehörde gehalten und geführt werden. Geschieht das nicht, fallen die Tiere und Halter unter die Erlaubnispflicht, das heißt, es müssten unter anderem Wesens- und Sachkundetest vorgelegt werden.
Übergangsregelung
Allerdings ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Demnach wird für alle Rottweiler und Rottweiler-Mischlinge, die vor dem 31.Dezember 2008 gehalten wurden, auch künftig keine Erlaubnis benötigt, sofern die Haltung des Tieres bis spätestens 30. Juni 2009 schriftlich bei der zuständigen Ordnungsbehörde angezeigt wird. Nachkömmlinge, die bereits am 31. Dezember 2008 geboren waren, fallen ebenfalls unter die Übergangsregelung, jedoch nur, wenn sie beim(Erst-)Halter verbleiben. Wenn sie später, auch vor dem 30. Juni, an eine andere Person abgegeben werden, greift die Übergangsregelung nicht mehr.
Die Anzeige wird dem Halter schriftlich bestätigt. Diese Bestätigung muss beim Ausführen der Hunde mitgeführt werden und ist bei Kontrollen vorzulegen. Das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Fulda fordert daher alle Besitzerinnen und Besitzer von Rottweilern und Rottweiler-Mischlingen auf, die Haltung ihres Hundes unter der Postanschrift: Rechts- und Ordnungsamt Stadt Fulda, Schlossstr. 1, 36037 Fulda entsprechend anzuzeigen. Das hierfür benötigte Formular kann auf der Internetseite des Ordnungsamtes unter www.fulda.de abgerufen werden. Telefonische Auskünfte erhalten Betroffene unter Tel.:0661/102-1322.