Fulda. Der Landkreis Fulda senkt zum 1. Juni 2009 die Gebühren, die dem Abfallzweckverband und der Stadt Fulda für die Entsorgung von Hausmüll sowie Sperr- und Gewerbemüll in Rechnung gestellt werden. Dies ist laut Angaben des Ersten Kreisbeigeordneten Dr. Heiko Wingenfeld aufgrund von Einsparungen bei den Entsorgungskosten möglich. Am 27. Oktober 2008 hatte der Kreistag beschlossen, die Entsorgungsleistungen für acht Jahren (zuzüglich einer zweijährigen Verlängerungsoption) an das Unternehmen Umweltdienste Bohn zu vergeben, das die Abfälle aus dem Landkreis Fulda zu Ersatzbrennstoff aufbereitet und im Anschluss thermisch verwertet.
Finanzielle Entlastung an Bürger weitergeben?!
Mit der Neufestsetzung der Abfallgebühren sei eine finanzielle Entlastung sowohl des Abfallzweck als auch der Stadt Fulda verbunden, betont der Erste Kreisbeigeordnete. Jetzt müssten die zuständigen Gremien des Abfallzweckverbandes und der Stadt Fulda entscheiden, ob, gegebenenfalls wann und in welcher Höhe die Kosteneinsparungen über eine Reduzierung der Hausmüllgebühren an die Bürger weitergeben werden können. Dabei machten die Entsorgungskosten für den Hausmüll immer nur einen Teil der Gesamtkosten des abfallwirtschaftlichen Entsorgungsangebots aus, wozu beispielsweise auch Bio-Tonne, Blaue Tonne und Grünabfallentsorgung zählten.
Der Erste Kreisbeigeordnete erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass eine im Jahr 2007 notwendig gewordene Verdopplung der Abfallgebühren, die der Landkreis dem Abfallzweckverband und der Stadt Fulda in Rechnung stellt, lediglich zu einer abgestuften Erhöhung der Hausmüllgebühren um 22 Prozent geführt habe. Zu berücksichtigen sei außerdem, dass die nunmehr erreichten Einsparungen bei den Entsorgungskosten für Hausmüll durch negative Entwicklungen in anderen Bereichen der Abfallwirtschaft teilweise wieder aufgehoben würden. Kreisabfalldezernent Dr. Wingenfeld nennt hier als Beispiel den dramatischen Preisverfall auf dem Altpapiermarkt.
Längerfristige Gebührenstabilität für Privathaushalte und Gewerbe
Nach Aussage von Dr. Wingenfeld sei die aktuelle Situation auf dem Entsorgungsmarkt durch eine anhaltende Entspannung gekennzeichnet, nachdem das Deponierungsverbot für nicht vorbehandelte Abfälle in der Vergangenheit bundesweit zu Entsorgungsengpässen und einem Anstieg der Entsorgungskosten geführt habe. Durch den erheblichen Aufbau zusätzlicher Behandlungs- und Entsorgungskapazitäten in den letzten zwei Jahren gebe es zwischenzeitlich einen Überhang an Entsorgungskapazitäten. In der Folge seien die Entsorgungskosten wieder deutlich gesunken, was auch die jüngste europaweite Ausschreibung der Entsorgungsleistungen gezeigt habe.
Auf Grund der geringeren Entsorgungskosten könnten die derzeit geltenden Gebührenregelungen neu gefasst werden. „Wir haben uns entschieden, annähernd kostendeckende Abfallgebühren zu erheben und die noch verbleibende Gebührenausgleichsrücklage für unvermeidbare Kostensteigerungen zu verwenden.“ Dadurch werde eine längerfristige Gebührenstabilität für Privathaushalte und Gewerbe erreicht. Nachdem die Abfallgebühren im Landkreis Fulda bereits in der Vergangenheit hessenweit stets zu den günstigsten gezählt hätten, nehme der Landkreis durch die jetzige Reduzierung wieder den Spitzenplatz ein, betont der Erste Kreisbeigeordnete abschließend.