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Video-Stream-Trend – worauf muss beim Streaming geachtet werden?

Das Anschauen von Filmen, Serien und Sportereignissen gehört in Deutschland zu den beliebten Freizeitbeschäftigungen. Immer häufiger kehren Nutzer allerdings dem linearen Fernsehen den Rücken, indem Streaming-Möglichkeiten genutzt werden, um Filme unabhängig von festen Sendezeiten zu schauen.

Keine dauerhafte Datenspeicherung beim Streamen

Mit dem aus der englischen Sprache stammenden Begriff “Streaming” wird das Abspielen von Inhalten auf dem Computer über das Internet oder über ein anderes Netzwerk bezeichnet. Während des gesamten Streaming-Prozesses erfolgt eine fortlaufende Datenpaketübertragung und damit verbunden eine direkte Verarbeitung.
Die beim Streaming übertragenen Datenpakete werden jeweils in kleinen Teilen auf den Bildschirm heruntergeladen und dabei direkt abgespielt. Im Gegensatz zu herkömmlichen Downloads werden die Daten beim Streaming nicht dauerhaft gespeichert, sondern nach der Nutzung direkt wieder verworfen. Auch mit Mobilgeräten wie iPhones oder Smartphones können unter anderem Lieder und Filme gestreamt werden. Bei langsamen Internetverbindungen wird Streaming allerdings problematisch. In diesem Fall verzögert sich die Übertragung eines Videos immer wieder, wenn die nächsten Daten nicht zeitnah heruntergeladen werden können. Zum Streaming wird deshalb eine stabile Internetverbindung benötigt. Der Vorteil vom Streaming besteht darin, dass Inhalte wie Videos und Musik sofort wiedergegeben werden können. Beim klassischen Download wird hingegen so lange gewartet, bis der vollständige Inhalt auf der Festplatte zur Verfügung steht. Ein Stream kann auch von einem Mobilgerät auf ein anderes stattfinden. Dabei können beispielsweise Medien vom iPhone auf einen Smart TV gestreamt werden. Smarte Fernseher werden als Alternative zu den klassischen TV-Geräten bezeichnet, da diese die Nutzung von Streaming-Diensten ermöglichen. Meist besitzen Smartgeräte, die in speziellen Onlineshops wie dem Kagis Webshop zu finden sind, keinen Antennenanschluss oder Tuner und zählen deshalb nicht zu den Rundfunkempfangsgeräten. KAGIS Smart & Gis-frei Geräte sind in Österreich von der GIS (Rundfunkgebühren, vergleichbar mit GEZ)befreit. Es empfiehlt sich, bei TV-Geräten ohne Tuner auf Details wie Bildauflösung und Stromverbrauch zu achten. Oft ist die Nutzung von Streaming-Diensten und Online-Mediatheken eine Frage des Alters.

Rechtliche Grundlagen beachten

Anhand von Studien und Umfragen konnte belegt werden, dass vor allem die Gruppe der sogenannten Millennials für das Anschauen von Filmen und Serien auf das Streaming ausweicht, anstatt diese TV-Formate klassisch zu festen Zeiten vor dem heimischen Fernsehgerät anzuschauen. Dabei wird von den 18- bis 34-Jährigen zum Streamen mindestens eine der gängigen Plattformen genutzt. Auch in Deutschland hat sich das Fernsehverhalten in den letzten Jahren deutlich verändert. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Streaming-Dienste zukünftig das Bezahlfernsehen weiter verdrängen werden. In bestimmten Situation kann das Streamen jedoch auch Nachteile haben. Da die benötigten Audio- und Video-Daten erst heruntergeladen werden müssen, sind die Stream-Inhalte nicht offline verfügbar, sodass bislang noch keine Möglichkeit besteht, sich diese von unterwegs während einer Bahnfahrt anzusehen. Ein weiterer Faktor, der im Zusammenhang mit dem Streaming beachtet werden muss, ist die Rechtslage. Unter Umständen kann das Streamen nämlich illegal sein, falls urheberrechtlich geschütztes Material ohne Genehmigung auf die Festplatte heruntergeladen wird. Dies kann eine Abmahnung zur Folge haben, da man sich ohne Zustimmung des rechtlichen Inhabers eine Kopie des urheberrechtlich geschützten Materials angeeignet hat. Anders sieht die Rechtslage aus, wenn Filme als Stream im Internet angeschaut werden. In diesem Fall werden die Dateien nicht dauerhaft, sondern nur temporär zwischengespeichert. Rechtlich gibt es eine Abgrenzung zwischen Downloads von Musik und Videos sowie Streaming. Entsprechend der aktuellen Rechtsprechung ist das Ansehen von Streams nicht strafbar.

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