Ob durch Unfall, Krankheit oder zunehmendes Alter: Jeder kann in die Situation kommen, in der er nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen und sich um seine Angelegenheiten zu kümmern. Vieles lässt sich bereits im Vorfeld mit einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht regeln. Was ist bei den Verfügungen und Vollmachten zu beachten, damit sie gültig sind?
Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juli 2016 hat viele Verbraucher verunsichert. Die Patientenverfügung muss sehr präzise formuliert sein, damit sie wirksam ist. Betroffene sollten die medizinischen Situationen, in denen die Verfügung gelten soll, möglichst genau benennen, ebenso die Untersuchungen und Behandlungen, die sie wünschen oder ablehnen. Daniela Hubloher, Medizinerin in der Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hessen, erläutert in ihrem Vortrag, welche inhaltlichen und formalen Kriterien Verbraucher beim Verfassen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht beachten sollten.
Der Vortrag findet am 21. Juni 2017 um 17 Uhr in den Räumen der Verbraucherzentrale Hessen in Fulda, Karlstr. 2 im Rahmen der Veranstaltungswoche zum 50-jährigen Bestehen der Beratungsstelle Fulda statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ statt, das vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert wird.