Umfangreiche öffentliche Förderprogramme für die energetische Sanierung von Haus oder Wohnung helfen dabei, die eigenen finanziellen Ressourcen zu schonen. Zudem kann oder will nicht jeder Eigentümer viel Geld für eine Komplettsanierung investieren. Wer zunächst nur einzelne Bereiche seines Hauses energetisch auf Vordermann bringen möchte, kann auch profitieren: über die Einzelmaßnahmenförderung der KfW.
Für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen, die keine Komplettsanierung planen, sondern zunächst einzelne Maßnahmen umsetzen möchten, sind die KfW-Förderprogramme 152 und 430 interessant. Beate Barczyk, Expertin der Energieberatung der Verbraucherzentrale Hessen, erläutert: „Diese Programme fördern bestimmte Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete entweder mit zinsgünstigen Krediten oder mit Zuschüssen. Voraussetzung ist, dass die Energieeffizienz des Wohnraums über die gesetzlichen Anforderungen hinaus verbessert und ein sachverständiger Energieberater in die Planung, Antragstellung und Durchführung eingebunden wird.“
Förderfähige Einzelmaßnahmen im Sinne der Programme sind die Dämmung von Wänden, Dach oder Geschossdecken, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren, der Einbau beziehungsweise die Erneuerung einer Lüftungsanlage oder die Erneuerung und Optimierung einer Heizungsanlage. Hinzu kommen zwei Maßnahmenpakete: das Heizungspaket, das den Austausch der Heizungsanlage sowie die Optimierung des Wärmeverteilsystems umfasst, und das Lüftungspaket, das den Einbau einer Lüftungsanlage mit mindestens einer Maßnahme für eine effizientere Gebäudehülle kombiniert, also zum Beispiel neuen Fenstern oder einer besseren Dämmung.
„Die Kredite bieten zwei Vorteile: mit ihnen kann die volle Höhe der Kosten finanziert werden und sie müssen nicht vollständig zurückgezahlt werden – ein 7,5-prozentiger Tilgungszuschuss reduziert die Kreditsumme. Wer lieber den Zuschuss wählt, erhält bei den Einzelmaßnahmen 10 Prozent, bei den Maßnahmenpaketen sogar 15 Prozent der Gesamtkosten als Zuschuss“, erläutert Barczyk. Anerkannt werden bis zu 50.000 Euro je Wohnung. Unter Umständen bietet sich überdies eine Kombination mit weiteren Förderprogrammen an.
Um hier nicht den Überblick zu verlieren, rät Barczyk, frühzeitig vor Maßnahmenbeginn einen unabhängigen Energieberater hinzuzuziehen. So kann sichergestellt werden, dass die richtige Maßnahme ausgewählt und alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden.
Bei allen Fragen zur energetischen Sanierung und zur finanziellen Förderung einer solchen Sanierung hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch in der Beratungsstelle Fulda, Karlstr. 2. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).