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Veterinäramt empfiehlt Vorsorgemaßnahmen gegen Vogelgrippe – noch keine Aufstallungspflicht

Alsfeld. Anfang November 2014 wurde im Osten von Mecklenburg-Vorpommern in einem Mastputenbestand hochpathogene Vogelgrippe (=Geflügelpest = Aviäre Influenza) vom Typ H5N8 amtlich festgestellt. Das gleiche Virus wurde Mitte November bei einer erlegten Krickente auf Rügen entdeckt. Im gleichen Zeitraum gab es mehrere Vogelgrippeeinbrüche der gleichen Art in Geflügelbeständen in den Niederlanden und in England. Diese Befunde führen auch beim Nationalen Referenzlabor zu der Schlussfolgerung, dass das insbesondere Hühner und Puten schwer krank machende Virus über die Zugvögel verbreitet werden kann.

Wassergeflügel kann nach bisherigen Erkenntnissen infiziert sein, ohne Symptome zu zeigen. Dadurch besteht die Gefahr einer unbemerkten Weiterverbreitung des Virus. Erkrankungen von Menschen durch diese neue Form des Vogelgrippe-Virus sind bisher nicht bekannt. Damit das Vorkommen des gefährlichen Virus in der Wildvogelpopulation genauer untersucht werden kann, wurde das Monitoring auch in Hessen wesentlich erweitert. Die Anordnung einer Aufstallungspflicht für Hausgeflügel ist in Hessen derzeit nicht geplant. Dies könnte sich jedoch ändern, falls auch in Hessen bei Wild- oder Hausgeflügel das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen werden sollte.

Was können Geflügelhalter tun, um ihre Bestände vor dem Eintrag des Virus zu schützen?

Am wichtigsten ist es, den direkten und indirekten Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden. Dies erfolgt am einfachsten durch eine vor Wildvögeln geschützte Lagerung von Futter und Einstreu, Fütterung und Tränkung des Hausgeflügels nur im Stall und die Vermeidung des Kontaktes mit Oberflächenwasser (Regentonne, Bäche, Flüsse). Zum Tränken und Baden sollte nur Leitungswasser verwendet werden. Der Zugang von Personen zum Geflügelbestand sollte so weit wie möglich eingeschränkt werden. Um die Einschleppung des Virus durch Menschen zu verhindern, sollten die betreuenden Personen im Geflügelbestand Schutzkleidung und insbesondere andere Schuhe oder Schuh-Überzieher tragen.

Wesentlich sicherer als eine Haltung im Freien ist eine Volierenhaltung mit vollständig überdachten und an allen Seiten vogeldicht abgegrenzten Ausläufen. Geflügelhalter sind aufgefordert, den Gesundheitszustand ihrer Tiere regelmäßig zu kontrollieren. Treten in einem Hausgeflügelbestand vermehrt Verluste auf oder lässt die Legeleistung deutlich nach, so ist eine Untersuchung durch den Haustierarzt auf Vogelgrippe gesetzlich vorgeschrieben. Verendetes Geflügel und Proben können über das Veterinäramt zur Untersuchung gebracht werden. Bei Seuchenverdacht wird durch das Veterinäramt eine amtliche Untersuchung veranlasst, so dass für den Tierhalter keine Laborkosten entstehen.

Alle Geflügelhalter sollten sich vorausschauend Gedanken darüber machen, wie sie ihr Geflügel im Falle einer Feststellung von Vogelgrippe in Hessen in einem Stall oder einer überdachten Voliere unterbringen können. Das Veterinäramt weist nochmals darauf hin, dass jede Haltung von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten, Gänsen und Tauben beim Veterinäramt angezeigt werden muss. Die Anzeige bei der Tierseuchenkasse und dem HVL ist nicht ausreichend.
Weitere Informationen auf www.vogelsbergkreis.de.

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