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Techniker Krankenkasse begrüßt Verabschiedung des Hessischen Krebsregistergesetzes

Frankfurt am Main. Die Techniker Krankenkasse (TK) in Hessen begrüßt die Verabschiedung des Hessischen Krebsregistergesetzes. “Das neue, flächendeckende klinische Krebsregister ist sinnvoll und notwendig. Es wird die Behandlung von Menschen mit Tumorerkrankungen nachhaltig verbessern”, sagt Dr. Barbara Voß, Leiterin der Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK) in Hessen. Gestern hat der Hessische Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung verabschiedet. Nach einer Probephase kann das hessische klinische Krebsregister 2016 den Betrieb aufnehmen.

Das Krebsregister schafft die Voraussetzung dafür, dass Mediziner künftig in Tumorkonsilen und Qualitätskonferenzen gemeinsam mit Fachkollegen Krankheitsverläufe und Behandlungsergebnisse ihrer eigenen Patienten bewerten und auf den Prüfstand stellen können. Kliniken haben zudem die Möglichkeit, unterschiedliche Behandlungsoptionen und deren Erfolge bei einzelnen Diagnosen landes- und bundesweit zu vergleichen. Die Auswertung der Daten lässt auch eine gezielte wissenschaftliche Ursachenforschung von Krebserkrankungen zu. Nur so können aus Sicht der TK Erfolgsquoten von Früherkennungsmaßnahmen, Häufungen von Tumorerkrankungen oder steigende Tendenzen von Krebsfällen erkannt werden. Damit das Krebsregister solche Rückschlüsse erlaubt, sollen künftig bei jedem Patienten mit einer Krebserkrankung Daten zu seiner individuellen Diagnose und klinischen Behandlung, zur Nachsorge und zu eventuellen Neuerkrankungen erfasst werden.

Bislang werden Patienten im Rahmen der onkologischen Versorgung noch in vielen Regionen lediglich nach bestem Wissen behandelt. Die Qualität der Behandlung kann nicht abgeschätzt werden, da die Behandlungsdaten von Tumorpatienten nicht flächendeckend erfasst werden. Detaillierte Informationen, aus denen die Ärzte ersehen können, welche Auswirkungen neue diagnostische und therapeutische Maßnahmen bei Patienten mit Krebs haben, stehen nicht zur Verfügung. Zwar besteht in Hessen schon seit dem Jahr 2002 ein bevölkerungsbezogenes, sogenanntes epidemiologisches Krebsregister; das reicht aus Sicht der TK aber noch nicht aus.

Das bisherige Register erfasst ausschließlich Neuerkrankungen und Todesfälle. Es erlaubt lediglich Rückschlüsse, welche Krebserkrankungen in Hessen diagnostiziert werden und wie lange die betroffenen Patienten mit ihrer Krankheit gelebt haben. Schlussfolgerungen, welche Therapie die beste für die Patienten ist, lassen die Daten des epidemiologischen Registers nicht zu. Das bisherige epidemiologische Krebsregister soll im Jahr 2016 im neuen klinischen Krebsregister aufgehen.

Die Bundesregierung hatte bereits im April 2013 das Krebsfrüherkennungs- und Krebsregistergesetz verabschiedet. Es verpflichtet die Bundesländer, klinische Krebsregister nach einheitlichen Vorgaben landesweit neu aufzubauen oder bereits bestehende Register auszubauen.

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