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Bei Stilllegung von Heizöltanks an Prüfpflicht denken

Vogelsbergkreis. Die untere Wasserbehörde informiert: Alle unterirdischen Heizöllageranlagen sowie oberirdische Heizöllager mit einem Rauminhalt von mehr als 10.000 Litern (in Schutzgebieten mit mehr als 1.000 Litern) sind nach derzeitiger Rechtslage bei Stilllegung prüfpflichtig.

Insbesondere bei Umstellungen auf beispielsweise Gas- oder Holzpellets-Heizanlagen wird häufig die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung bei Stilllegung des Lagerbehälters versäumt.
Die untere Wasserbehörde ist unter anderem für die Überwachung der Sachverständigen-Prüfungen der Heizöllageranlagen im Vogelsbergkreis zuständig.

Eine Liste der Sachverständigen-Organisationen ist auf der Internetseite des Vogelsbergkreises zu finden: www.vogelsbergkreis.de unter der Rubrik „Energie, Natur, Umwelt“, Wasserbehörde, Heizöllagerung. Weitere Auskünfte erteilen die Sachbearbeiterinnen unter folgenden Telefonnummern: Für den Altkreis Alsfeld (ohne Homberg/Ohm) Tel.: 06641 977-124, für die Gemeinde Homberg/Ohm Tel.: 06641 977-6121, für den Altkreis Lauterbach Tel.: 06641 977-151.

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