Fulda. Ein wichtiger Beitrag zum Erreichen der Ausbauziele der Erneuerbaren: Bald kann mit dem Bau des neuen Windparks der RhönEnergie-Tochter SynEnergie GmbH sowie eines privaten Investors begonnen werden. Im Zentrum der Planung standen umfangreiche Standortgutachten zum Natur- und Artenschutz sowie zu weiteren immissionsschutzrechtlichen Themengebieten.
Der offizielle Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) lag im August 2013 beim Regierungspräsidium (RP) in Darmstadt vor. „Am vergangenen Freitag wurde uns die Genehmigung zugestellt. Im Ergebnis wurden neun Windkraftanlagen mit einer Nennleistung von 9 mal 3,2 Megawatt im Wald nordöstlich von Schlüchtern-Ramholz und nördlich von Sinntal-Sterbfritz genehmigt“, so Günter Bury, Sprecher der Geschäftsführung der RhönEnergie Fulda. Das Regierungspräsidium Darmstadt vertritt in der Genehmigung die Ansicht, dass der Windpark „Buchonia“ mit den einschlägigen Vorgaben der Regionalplanung sehr gut übereinstimme, speziell durch eine hervorragende Windhöfigkeit. Gebaut und bewirtschaftet wird der Windpark durch die zu diesem Zweck gegründete Buchonia Wind GmbH & Co. KG und die Buchonia Wind Verwaltungs GmbH. Gesellschafter sind der Grundeigentümer als privater Investor sowie die Fuldaer SynEnergie GmbH.
Grüner Strom für 19.400 Haushalte
“Wir freuen uns, dass das Regierungspräsidium unsere Anstrengungen würdigt, die wir im Bereich der Standortplanung getätigt haben“, erklärte Bury. Aufgrund einer sehr umsichtigen Vorgehensweise können Eingriffe in Landschaft und Ökologie minimiert, Waldflächen geschont und bereits vorhandene forstwirtschaftliche Wege zur Erschließung genutzt werden. Das Projektgebiet umfasst insgesamt etwa 92 Hektar, die Eingriffsfläche beläuft sich dabei auf etwa sechs Hektar, die entweder einer direkten Wiederaufforstung unterliegen bzw. für welche umfassende forst- und naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden.
Bury: „Der prognostizierte Energieertrag der neun genehmigten Windenergieanlagen entspricht einer durchschnittlichen, jährlichen Stromversorgung von gut 19.400 Haushalten.“ Umfangreiche Standortgutachten zum Natur- und Artenschutz sowie zu weiteren immissionsschutzrechtlichen Themengebieten ließen keine nachteiligen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt erkennen. Im Gegenteil: Die Prüfungen im Genehmigungsverfahren ergaben, dass bei Bau und Betrieb der Anlagen nicht mit schädlichen Umwelteinwirkungen, sonstigen Gefahren, erheblichen Nachteilen oder Belästigungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft zu rechnen ist.
Umfangreiche Anforderungen und Nebenbestimmungen
Der gewählte Windenergieanlagentyp mit 3.2 Megawatt installierter Leistung, einem Rotordurchmesser von 114 Metern und einer Nabenhöhe von 143 Metern zeichnet sich insbesondere durch einen geringen Schallemissionspegel aus. Trotzdem wird, um entsprechenden Bedenken Rechnung zu tragen, in Kürze noch eine besondere Lärmmessung erfolgen. Inhaltlich wurden die letzten Fragen mit den Fachbehörden, insbesondere mit der Oberen Naturschutzbehörde, in den Monaten Mai, Juni und Juli 2014 durch die SynEnergie GmbH geklärt.
Weiterhin gibt es im Genehmigungsbescheid zahlreiche naturschutzrechtliche und besondere sicherheitstechnische Nebenbestimmungen. So werden etwa spezielle Schutzvorkehrungen für Rotmilan und Mopsfledermaus getroffen. Auch die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die Windkraftanlagen und besondere Belange des Denkmalschutzes wurden untersucht und ergaben spezielle Vorkehrungen, welche die SynEnergie vor dem bzw. beim Bau der Anlagen durchführen wird.
Obwohl das Genehmigungsverfahren gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht-öffentlich durchzuführen war, wurden laut Regierungspräsidium Darmstadt die vorgebrachten Bedenken von Bürgern und Betrieben aus der Nähe der Anlagenstandorte geprüft und, soweit möglich, im Genehmigungsverfahren berücksichtigt. „Wir haben bereits unsere Planungsphase von Anfang an transparent gemacht“, betont Bury. „Das ist absolut nicht üblich und hat das Verfahren für uns sicher nicht leichter gemacht. Aber wir wollten, dass die Bürger schon sehr früh informiert sind, was am Standort geplant ist.“
Wichtiger Beitrag zu nachhaltiger Energieversorgung
Der Windpark rechnet sich über eine mehrjährige Laufzeit, zugrunde liegt die auf 20 Jahre festgelegte Einspeisevergütung für regenerativ erzeugte Energie. Nach Abschluss der Planungsphase, die von Sommer 2012 bis Sommer 2013 dauerte, wird nun nach erfolgter Genehmigung die Bauphase von Herbst 2014 bis Herbst 2015 gestartet.
„Wenn wir die Energiewende und den endgültigen Ausstieg aus der Kernenergie ernst nehmen, dann brauchen wir Windenergie – auch an Land“, so Bury. „Ziele und Rahmenbedingungen der Energiewende machen mittel- und langfristig einen großen Beitrag der Onshore-Windkraft erforderlich, um die Ausbauziele zu erreichen“. Die Gewinnung von Windenergie an Land sei unter den erneuerbaren Energien auch die kosteneffizienteste: „In den letzten zwei Jahrzehnten hat sich die Onshore-Windenergie aus der Nische heraus zur aktuell führenden Erneuerbare-Energien-Technologie entwickelt. Mit einem Anteil von über acht Prozent macht sie schon heute fast die Hälfte des gesamten erneuerbaren Stroms in Deutschland aus.“