Fulda. Am kommenden Sonntag findet die Bundestagswahl und gleichzeitig in Hessen die Landtagswahl statt. Bei der Bundestagswahl bilden die Städte und Gemeinden des Landkreises Fulda sowie zehn Kommunen des östlichen Vogelsbergkreises den Wahlkreis 174 Fulda. Bei der Landtagswahl ist der Landkreis Fulda in den Wahlkreis 14 Fulda I mit acht und den Wahlkreis 15 Fulda II mit den übrigen fünfzehn Kommunen des Landkreises unterteilt.
Obwohl beide Wahlen rechtlich selbständig sind, werden sie gemeinsam durchgeführt. Hierzu war es erforderlich, das Landtagswahlrecht an das Bundeswahlrecht anzugleichen. So bilden die Wahlvorstände für die Bundestagswahl auch die Wahlvorstände für die Landtagswahl. Wahlbezirke und Wahlräume sind für beide Wahlen identisch. Es wird ein gemeinsames Wählerverzeichnis geführt und es gibt eine gemeinsame Wahlbenachrichtigungskarte. Was unterschiedlich ist, sind die Stimmzettel. Musterstimmzettel finden sich auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-fulda.de
Jeder Wahlberechtigte hat sowohl bei der Bundestagswahl als auch bei der Landtagswahl zwei Stimmen. Mit der Erst- oder Wahlkreisstimme wird in jedem Wahlkreis eine Wahlkreisabgeordnete oder ein Wahlkreisabgeordneter mit einfacher Stimmenmehrheit direkt gewählt. Mit der Zweit- oder Landesstimme, die für die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag und im Hessischen Landtag maßgeblich ist, wird die Landesliste einer Partei gewählt. Auf dem Stimmzettel sind hierzu die ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber der einzelnen Landesliste abgedruckt.
Die Stimmzettel für die Bundestagswahl sind am linken Rand durch einen Farbstreifen auf der Vorder- und Rückseite gekennzeichnet. Die Stimmzettel für die Landtagswahl sind zusätzlich mit einem farbigen Raster hinterlegt. Die farbliche Markierung s soll eine Erleichterung für die Wahlvorstände darstellen. Die Stimmzettel für die Bundes- und Landtagswahl können so im gefalteten Zustand einfacher für die Ergebnisermittlung getrennt werden. Für die Bundes- und Landtagswahl wird eine gemeinsame Wahlurne verwendet.
Blinde und sehbehinderte Bürger können mit Hilfe von Wahlschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson wählen. Zu diesem Zweck ist in die rechte obere Ecke aller Stimmzettel ein kleines Loch gestanzt. Die Wahlschablone wird vom Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen, Eschersheimer Landstr. 80, in 60322 Frankfurt, e-Mail info@bsbh.org vertrieben. In Wahlbezirken, die für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt wurden, befinden sich ebenfalls in der rechten oberen Ecke Aufdrucke, mit deren Hilfe sich unter Wahrung des Wahlgeheimnisses das Geschlecht und die Zugehörigkeit zu einer Geburtsjahresgruppe ermitteln lassen.
Aufgrund der gleichzeitigen Durchführung der Bundes- und Landtagswahl wird die Ermittlung der Wahlergebnisse einen erhöhten Zeitaufwand in Anspruch nehmen. Zuerst werden die Stimmzettel der Bundestagswahl und dann die der Landtagswahl ausgezählt. Sofern wie zum Beispiel in der Gemeinde Hosenfeld noch eine Bürgermeisterwahl stattfindet, wird dieses Ergebnis zuletzt ermittelt. Sobald die Kommunen die Ergebnisse einzelner Wahlergebnisse in dem Wahldatenübertragungsprogramm erfasst haben, werden diese automatisch weitergeleitet.
In Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Informationstechnik wird das Kreiswahlbüro am Wahlsonntag die eingehenden Ergebnisse in den Sitzungsräumen des Kreishauses präsentieren. Diese Ergebnisse sind auch im Internet unter www.landkreis-fulda.de abrufbar. Für die Nutzer von Smartphones, Tablets sowie Touchscreens steht ab sofort ein Zugriff über die Wahlapp „App Wahlportal“ zur Verfügung. Diese ist in verschiedenen App-Stores erhältlich.