Fulda. Die Stadtfraktion der Fuldaer GRÜNEN widmete sich auf ihrer jüngsten Klausurtagung dem Thema Bauen und Wohnen. Fachlich unterstützt wurde sie von Daniela Wagner, der Bau- und wohnungspolitischen Sprecherin der GRÜNEN-Bundestagsfraktion. Einschlägige kommunalpolitische Erfahrungen hat Daniela Wagner als Stadtverordnete und anschließend 12 Jahre als Dezernentin – zuständig u. a. für das Ressort Wohnen – in Darmstadt gemacht.
Der Flächenverbrauch sei zwar rückläufig, doch deutschlandweit werden im Durchschnitt noch immer ca. 70 Hektar täglich neu versiegelt. Die Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen betrifft in der Regel Flächen, die bisher landwirtschaftliche Nutzflächen waren. „Weitere Siedlungsflächen am Stadtrand gehen immer auch einher mit dem Bau neuer Verkehrsflächen und der Erweiterung der technischen Infrastruktur wie Wasser- und Abwasserkanäle, Strom-, Gas- und Telekommunikationsleitungen. Und deren Instandhaltung ist ja mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.“ Daher setzt GRÜNE Baupolitik auf die Entwicklung innerstädtischer brachliegender Flächen, die oft bereits versiegelt und verkehrlich erschlossen sind. Die Europäische Kommission strebt das Flächenverbrauchsziel Netto-Null an. Doch auch um wenigstens das erklärte Ziel der Bundesregierung, den Flächenverbrauch auf 30 Hektar pro Tag zu verringern, zu erreichen, müssen die Kommunen ihre Stadtentwicklungspolitik völlig umstellen.
Orientieren müsse man sich hierbei an den folgenden politischen Kernaufgaben:
– Schonend mit den Ressourcen umgehen und Energie sparen,
– die Innenstädte beleben und Wohnen bezahlbar halten,
– gute öffentliche Institutionen und grüne Räume für alle schaffen,
– Flächen schützen und nachhaltige Mobilität gestalten.
Das wichtigste Instrument der Stadtplanung und –entwicklung ist für die GRÜNEN das einer transparenten und ernst gemeinten Bürgerbeteiligung. „Partizipation ist der Schlüssel für ein wirkliches Stadtleben und nachhaltige Entwicklung. Der Dialog auf Augenhöhe mit Bürgerinnen und Bürgern ist daher in allen Planungsprozessen sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Die Öffentlichkeit muss auch bei einzelnen Bauvorhaben frühzeitige Information und echte Mitspracherechte haben. Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht erst dann von Plänen erfahren, wenn längst planerische Fakten geschaffen wurden. In diesen Fällen läuft ihre Einflussnahme dann zu oft ins Leere. Beteiligung muss zu einem Zeitpunkt ansetzen, an dem es noch wirkliche Planungsalternativen gibt.“
Wenn der Vorhabenträger als Informant und Gesprächspartner der Verwaltung dominiere, bestehe die Gefahr, dass sich in der Verwaltungsentscheidung statt behördlicher Neutralität vor allem die Interessen des Vorhabenträgers niederschlagen. „Aktuelles Beispiel in Fulda ist die Planung der Firma Lebensart in der Graf-Spree-Straße.“ „Wenn der Öffentlichkeit nicht sämtliche Informationen zu Planungsverfahren offengelegt werden und komplexe Fachinformationen nicht verständlich erklärt werden, wird effektive Bürgerbeteiligung unmöglich. Öffentlichkeitbeteiligung und Mitbestimmungen funktionierten nur, wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen. Transparenz ist kein Ersatz für Bürgerbeteiligung, sondern die Voraussetzung dafür.“
In Fulda werde mitunter selbst die nach Baugesetzgebung vorgeschriebene Bürgerbeteiligung umgangen. „Anstatt für Bauvorhaben, die den Rahmen des gültigen Bebauungsplanes sprengen, ein B-Planänderungsverfahren oder einen vorhabenbezogenen B-Plan in die Wege zu leiten, werden von der Stadtverwaltung auch schon mal nicht unerhebliche Ausnahmen genehmigt. Bei diesen ‘Befreiungen von den Festsetzungen des B-Planes’ ist nicht einmal das Stadtparlament einzubeziehen, eine Bürgerbeteiligung ist dabei nicht einmal ansatzweise vorgesehen. Das jüngste Beispiel hierfür ist das Vorhaben auf dem Gelände der ehemaligen Fuldaer Verlagsanstalt. Im rückwärtigen zur Brauhausstraße gelegenen Teil wurde eine vierstöckige Bauweise erlaubt, zwei Etagen mehr als der B-Plan hier vorsieht.“