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Der Fachdienst Revision des Landratsamts ist die Prüfungsinstanz für fast alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden

Fulda. Es gibt Fachbereiche in der Fuldaer Kreisverwaltung, deren Funktion sich allein vom Namen ableiten lässt. Unter „Jugend, Familie, Sport, Ehrenamt“, „Ärztlicher Dienst/Prävention“ oder „Abfallwirtschaft“ kann sich jeder etwas vorstellen. Bei der Fachdienst 1400, „Revision“, ist das anders. Der lateinische Begriff bedeutet übersetzt „Rückschau“ bzw. „Überprüfung“, doch was steckt genau dahinter?

„Der Fachdienst Revision beim Landkreis Fulda ist für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden, mit Ausnahme der Stadt Fulda, für verschiedene Zweckverbände und den Landkreis selbst zuständige Prüfungsinstanz für alle haushaltswirtschaftlichen Vorgänge“, erklärt Angelika Förster, Leiterin des Fachdienstes mit insgesamt 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Stellvertreter ist Andreas Höhl, der für den Bereich Arbeit, Soziales und Jugend zuständig ist.

Unter „haushaltswirtschaftlichen Vorgängen“ versteht man beispielsweise Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen, Prüfungen der laufenden Kassenvorgänge oder die dauernde Überwachung der Kassen. Allerdings sei auch der Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit in die Prüfungen einzubeziehen, betont die 52-Jährige. „Gerade dieser Aufgabenbereich nimmt einen immer größer werdenden Raum und Stellenwert ein. Nicht nur die Prüfung einzelner Rechnungen und Belege ist Prüfungsgegenstand, sondern auch die Organisation der Abläufe in punkto Wirtschaftlichkeit und Sicherheit. Auf diese Weise können Mängel aufgezeigt und Veränderungen herbeigeführt werden.“

Bei der Durchführung all dieser Aufgaben ist der Fachdienst Revision nach der Gesetzeslage unabhängig. Damit kommt ihm eine besondere Stellung zu. Paragraph 130 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) definiert die Rechtsstellung des Rechnungsprüfungsamtes ganz genau: „Das Rechnungsprüfungsamt ist bei der Durchführung von Prüfungen unabhängig. Der Gemeindevorstand kann keine Weisungen erteilen, die den Umfang, die Art und Weise oder das Ergebnis der Prüfung betreffen.“ Die Revision treffe dabei auch mal „unangenehme“ Feststellungen, erläutert Förster – aus Sicht des Geprüften verständlich in Zeiten knapper werdender Finanzmittel. Die im Rahmen der Prüfung festgestellten Sachverhalte würden mit dem zuständigen Mitarbeiter der Gemeinde bzw. mit dem Bürgermeister kommuniziert. Daneben nimmt  die fachkompetente Beratung der Gemeinden und des Landkreises einen immer größeren Stellenwert ein.

Das Ergebnis der Prüfungen wird in einem entsprechenden Bericht zusammengefasst. Einen besonders großen Raum nehme dabei die Prüfung von Eröffnungsbilanzen und Jahresrechnungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ein. „Der vom Fachdienst Revision erstellte Schlussbericht ist dem Vertretungsorgan – der Stadtverordnetenversammlung oder der Gemeindevertretung – vorzulegen, die sodann über die Entlastung des Verwaltungsorgans entscheidet“, so Förster. Verwaltungsorgane sind der Magistrat oder der Gemeindevorstand. Damit leiste der Fachdienst Revision einen wichtigen Beitrag für die Ausübung des Kontroll- und Überwachungsrechts. Die Berichte über die Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse haben einen Umfang von rund 30 bis 50 Seiten. Bei den Jahresabschlüssen kommen noch die Anlagen hinzu.

Insbesondere der Übergang vom kameralistischen Rechnungswesen hin zur doppelten Buchführung hat den Fachdienst vor neue Herausforderungen gestellt und eine Anpassung der Organisation erforderlich gemacht. Neben der Anschaffung spezifischer Prüfungssoftware werde heute vermehrt in Teams und auch öfter vor Ort geprüft, erklärt die Fachdienstleiterin.

Weitere Prüfungsfelder sind die besonders kostenintensiven Bereiche Bau, Personal sowie beim Landkreis Fulda der Bereich Arbeit, Soziales und Jugend. Die Sozialprüfung habe in den vergangenen Jahren hinsichtlich des Umfangs und der Komplexität der Aufgaben sowie der hessenweiten Vernetzung (Arbeitsgemeinschaften) eine rasante Entwicklung erfahren. Förster zufolge füge sich die Sozialprüfung unmittelbar in die Prüfung des Jahresabschlusses des Landkreises Fulda ein. Die zu prüfenden Rechtsgebiete umfassen insbesondere die Sozialgesetzbücher SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), SGB XII (Sozialhilfe) sowie SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) und decken insgesamt über 50 Prozent der gesamten Aufwendungen des Landkreises Fulda ab.

Die Technische Prüfung der Revision umfasst vorrangig die baubegleitende Prüfung von Baumaßnahmen sowie die fachtechnische Kontrolle von Verwendungsnachweisen der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Verbände. Hinzu kommt die Überwachung der Einhaltung der Vergabevorschriften, das Mitwirken bei Vergaben sowie Beratungen hinsichtlich ordnungsgemäßer Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauausführung, Abrechnung und Bauunterhaltung.

Wenn man die 52-jährige Diplom-Betriebswirtin über ihren Fachdienst reden hört, ist die Materie plötzlich gar nicht mehr so abstrakt und staubtrocken. Ihr besonderes Interesse gelte der Umsetzung der reformierten Prüfungsphilosophie durch Einführung des neuen Kommunalen Rechnungs- und Steuerungssystems. Außerdem schätzt Förster  die täglichen Herausforderungen, die sich durch die tatsächliche Beurteilung der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage von Kommunen, Verbänden und des Landkreises selbst ergeben.

Generell ist die Arbeit der Revision anspruchsvoll und kommunikativ. Denn es gilt, komplizierte Dinge auf einfache und verständliche Art zu erläutern.

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