Fulda. Wie jeder andere Staat hat auch die Bundesrepublik Deutschland ein großes Interesse daran, dass ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, die dauerhaft hier leben wollen, die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Denn kein Land kann es auf Dauer hinnehmen, dass Teile der Bevölkerung möglicherweise über Generationen hinweg außerhalb der staatlichen Gemeinschaft stehen.
Die deutschen Staatsangehörigkeit vermittelt Rechte und Pflichten, die für Ausländer in dieser Weise nicht oder nur eingeschränkt bestehen. Hierzu zählen beispielsweise Wahlrecht und Recht auf politische Betätigung, Niederlassungs- und Berufsfreiheit sowie Reiseerleichterungen. Auch erhält man dadurch die EU-Bürgerschaft. Die Verleihung der Staatsangehörigkeit erfolgt durch die Einbürgerung. Diese muss beantragt werden und wird durch die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde förmlich vollzogen.
In Hessen sind die Kreisausschüsse der Landkreise als untere Verwaltungsbehörden in das komplette Verfahren eingebunden, sofern die Bewerber ihren Hauptwohnsitz in Kommunen mit weniger als 7.500 Bewohnern haben. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich von der Erstberatung und der Entgegennahme der Anträge über die Vorbereitung der eigentlichen Einbürgerungsentscheidung, die den Regierungspräsidien als oberen Verwaltungsbehörden obliegt, bis zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunden.
Beim Landkreis Fulda werden Einbürgerungsanträge im Aufgabengebiet Personenordnungsrecht bearbeitet, das dem Fachdienst Kommunalaufsicht, Wahlen und Gefahrenabwehr der Kreisverwaltung angegliedert ist. In diesem Jahr wurden bislang acht Einbürgerungen erfolgreich abgeschlossen. Ein Antragsverfahren endete mit negativem Ausgang. Im gesamten Kalenderjahr 2011 waren es 35 Einbürgerungen, vier Anträge mussten negativ beschieden werden. Je nach Bedarf finden im Landratsamt feierliche Einbürgerungszeremonien statt, bei denen die Einbürgerungsurkunden überreicht werden sowie ein Treuebekenntnis auf das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik abgelegt wird.
Bürger aus den Ländern der EU und der Schweiz sowie Personen im Besitz einer ausländerrechtlichen Niederlassung- oder Aufenthaltserlaubnis mit dauerhafter Aufenthaltsperspektive haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung. Hierzu zählen ein mindestens achtjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik, finanzielle Unabhängigkeit, ausreichende Deutschkenntnisse, staatsbürgerliches Grundwissen, unter Umständen die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit, keine strafrechtliche Verurteilung, keine Anhaltspunkte für extremistische oder terroristische Bestrebungen sowie das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Daneben gibt es die Möglichkeit der Ermessenseinbürgerung unter erleichterten Bedingungen bei Ehegatten und nichtdeutschen Kindern von Deutschen sowie bei besonderen Integrationsleistungen. Dies betrifft vor allem eine kürzere Aufenthaltsdauer, was auch für die Miteinbürgerung von minderjährigen Kindern gilt. Eine Einbürgerung kostet in der Regel 255 Euro pro Person, die Miteinbürgerung eines minderjährigen Kindes 51 Euro. Bürger aus den EU-Staaten und der Schweiz sowie Personen aus Ländern, deren Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen aufgegeben kann, können von einer Ausnahmeregelung Gebrauch machen und ihre Staatsangehörigkeit behalten.
Kontakt
Landkreis Fulda
– Personenordnungsrecht –
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Telefon 0661/6006-513 (Herr Brähler)
0661/6006-318 (Frau Kümmel)
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr