Landkreis Fulda. Nach Auswertung aller Reviermeldungen für das vergangene Jagdjahres 2011/20 12 gestaltet sich die Bilanz beim Rehwild so, dass 4565 Stück zur Strecke kamen. Wie Manfred Wiegel von der unteren Jagdbehörde des Landkreises Fulda mitteilt, bedeutet dies im Vergleich zu den beiden vorangegangenen Jagdjahren einen leichten Rückgang.
Bedauerlicherweise war der Fallwildanteil von im Straßenverkehr getöteten Tieren mit rund 750 Stück wiederum relativ hoch. Manfred Wiegel weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Fahrzeugführer einen Wildunfall unverzüglich dem Jagdausübungsberechtigten, der nächsten Polizeidienststelle oder der nächsten Forstdienststelle anzuzeigen hätten. Dies gelte insbesondere dann, wenn ein Stück Rot-, Reh- oder Schwarzwild verletzt oder getötet werde. Auf keinen Fall sollten sie dem verletzten Tier folgen, und sie dürfen es sich nicht aneignen.
Die der unteren Jagdbehörde gemeldete Jagdstrecke beim Rotwild beläuft sich auf 139 Stück, wovon sechs Tiere durch Verkehrsunfälle getötet wurden. Damit konnte das festgesetzte Soll bei einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis erneut erreicht werden, wobei die eingeräumte Überschreitungsmöglichkeit teilweise in Anspruch genommen wurde. Beim Schwarzwild schwankt die Abschüsse von Jahr zu Jahr enorm. Dies hat sich auch im vergangenen Jagdjahr gezeigt, als die Strecke gegenüber dem Vorjahr mit 1350 Stück fast punktgenau halbiert wurde.
Die erneut gute Eicheln- und Bucheckernmast habe, so Wiegel, die Schwarzwildjagd wiederum erschwert, da sich die Wildschweine bekanntermaßen dann weniger bewegungsaktiv zeigten. Die Reduzierung der gemeldeten Wildschäden um rund ein Drittel gegenüber dem vorjährigen Rekordergebnis sei möglicherweise ein Indiz hierfür. Nach Einschätzung von Manfred Wiegel ist auch weiterhin eine intensive Wildschweinjagd erforderlich, wobei auf eine sinnvolle Kombination von großräumigen Bewegungsjagden und Einzeljagd abgestellt werden sollte.
Wie beim Schwarzwild gibt es auch bei den übrigen Wildarten keine Abschusspläne. Die wesentlichen Strecken beziffert Manfred Wiegel auf 661 Hasen, 2288 Füchse, 89 Stein- und Baummarder, 220 Dachse, 385 Waschbären, 277 Ringeltauben, 734 Stockenten, 1366 Rabenkrähen und 443 Elstern. Der Fallwildanteil war aus den unterschiedlichsten Gründen auch hier mit bis zu 30 Prozent der jeweiligen Strecke hoch. Nennenswert im Vergleich zu den Vorjahreszahlen ist ein Rückgang um jeweils rund 35 Prozent bei der Fuchs- und der Waschbärenstrecke.
Aufgrund der Klagen vieler Jagdausübungsberechtigter weist Manfred Wiegel darauf hin, dass es nach geltendem Recht verboten sei, Hunde und Katzen unbeaufsichtigt laufen zu lassen. „Ich bin mir zwar bewusst, dass in Hessen Hunde in der freien Natur im Regelfall nicht angeleint werden müssen, aber durch das Anleinen lässt sich vermeiden, dass beispielsweise ein Stück Wild von wildernden Hunden gerissen wird, Jungtiere und Boden brütende Vogelarten gefährdet werden oder aber ein gehetztes Stück Wild einen schweren Verkehrsunfall verursacht.“