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Katholikenrat, KAB und Kolping-Diözesanverband zum internationalen Tag des freien Sonntags am 3. März

Fulda, Geisa, Hanau, Kassel, Marburg (mz) In einer gemeinsamen Erklärung haben der Fuldaer Katholikenrat, der Diözesanverband der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) und das Kolpingwerk Diözesanverband Fulda verstärkte Anstrengungen zum Sonntagsschutz gefordert. „Die Bedeutung des freien Sonntags ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Dezember 2009 deutlich unterstrichen worden. Grundrechte wie zum Beispiel der Schutz von Ehe und Familie, die Vereinigungsfreiheit oder auch die Religionsfreiheit werden dem Gericht zufolge durch den Schutz von Sonn- und Feiertag konkretisiert“, so Aloys Zumbrägel, Mitglied des Vorstandes des Katholikenrates.

In den letzten Jahren sei die Zahl der Sonn- und Feiertagserwerbstätigen weiter angestiegen und liege derzeit bei 11 Millionen. „Ausnahmen vom Schutz des Sonntags dürfen nicht zur Regel werden! Auf keinen Fall sei das Verkaufsinteresse der Ladeninhaber und der Kaufwunsch der Käufer ein hinreichender Grund für Ausnahmen. Es müsse stets ein öffentliches Interesse vorliegen. Die Sonntagsruhe muss laut Bundesverfassungsgericht als solche erkennbar bleiben“, erklärt Michael Schmitt, Diözesansekretär der KAB in Fulda.

Die Stellungnahme, die gemeinsam vom Kolpingwerk, Katholikenrat und Katholischer Arbeitnehmer-Bewegung anlässlich des internationalen Tages des freien Sonntags 3. März herausgegeben wird, wolle gerade auch an die geistliche und kirchliche Tradition in Fulda anknüpfen. „Einkaufen ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eindeutig eine werktägliche Tätigkeit. Einkaufsevents beeinträchtigen die Sonn- und Feiertage deshalb, weil sie besonders viele Beschäftigte treffen und zugleich den besonderen Charakter dieses Tages verändern“, so der Diözesangeschäftsführer des Kolpingwerkes, Markus Deiters.

Bemängelt wird vor allem auch die Aufweichung des Sonn- und Feiertagsschutzes durch die Hessische Bedarfsgewerbeverordnung. Diese öffnet weitere Türen für unnötige Sonntagsarbeit über den Einzelhandel hinaus. Gerade mit Blick auf den Urteilsspruch der Verfassungsrichter werden derzeit rechtliche Schritte gegen diese Verordnung geprüft.

„Wir haben die Sorge, dass die Aufweichung des Sonntagsschutzes sich weiter fortsetzt und wir in kurzer Zeit den Sonntag als Kulturgut und Säule unseres Gemeinwesens verlieren“, zum nachhaltigen Schaden für die Menschen und die Gesellschaft, so Aloys Zumbrägel abschließend.

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