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Katholischer Sozialverband bedauert Entscheidung gegen Mindestlohn für geringfügig Beschäftigte

Fulda. Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Diözesanverband Fulda bedauert die Ablehnung des Bundesrats für geringfügig Beschäftigte einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Die Vorlage sah unter anderem eine Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit bei Minijobs auf zwölf Stunden vor. Bei einer Bezahlung von monatlich 400,00 € entspräche dies einer Art Mindestlohn von 8,50 €. „Eine Zustimmung zur Vorlage hätte dem gängigen Missbrauch der Minijobs im Niedriglohnbereich eine klare Grenze gesetzt“, kommentiert der Fuldaer KAB Diözesansekretär Michael Schmitt die Bundesratsentscheidung.
„Die wachsende Armut in Deutschland hat ihre Ursache auch in der steigenden Zahl von Minijobs im Niedriglohnbereich“, äußerte Schmitt. „Oft machen wir die Erfahrung, dass ihre Beschäftigung zu Lohndumping missbraucht wird.“ Betroffen sind in diesem Bereich vor allem Frauen, vorwiegend im Einzelhandel und zunehmend in der Pflege. Arbeitgeber zahlten diesen Mitarbeiterinnen vergleichbare Nettobeträge ohne die entsprechenden Sozialversicherungsleistungen. De facto ist dies aus Sicht der KAB eine Lohnkürzung. „Deutschland ist heute europäischer Spitzenreiter im Niedriglohnbereich“ so der Diözesansekretär und weiter „die Einführung eines Mindestlohns bei geringfügig Beschäftigten hätte in die richtige Richtung gewiesen.“

„Was wir brauchen, sind Löhne, von denen Arbeitnehmer und ihre Familien leben können und die nicht heute die Schere zwischen Arm und Reich noch schneller auseinandergehen lassen; unabhängig davon, dass bei den Niedriglöhnen ein späterer Rentenanspruch nicht einmal die Höhe der Grundrente erreicht“ fordert Schmitt. Deshalb fordere die KAB neben der Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro auch einen gesetzlichen Mindestlohn von 9,70 €.. Nur dann seien „Minijobler“ heute wie auch im Alter gegen Armut abgesichert. Deshalb bezeichnet Schmitt die ablehnende Haltung der Länderkammer vom heutigen Freitag als „lobbybehaftete Kurzsichtigkeit“.

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