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Wohnungsbaufördermittel für behindertengerechte Wohnungen

Wiesbaden/Fulda. Das Land Hessen beabsichtigt, für Menschen mit Behinderungen im Jahr 2012 Fördermittel in Höhe von einer Million Euro bereitzustellen, damit diese eine angemessene Wohnraumversorgung erhalten. Die Wohnungen sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen können. Weiterhin sollen die Wohngebäude und die Wohnungen barrierefrei erreichbar sein.
Förderungsfähig sind bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden Wohngebäuden und auf dem Wohnungsgrundstück. Für vom Eigentümer oder von Angehörigen genutzte Wohnungen wird ein Kostenzuschuss bis zu 50 Prozent gewährt. Förderungsfähig sind Kosten bis zu 25.000 Euro je Wohneinheit. Maßnahmen unter 1.000 Euro werden nicht gefördert. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Kostenzuschüssen besteht nicht. Auch kann die Erweiterung bestehender Wohngebäude zur angemessenen Wohnraumversorgung von Menschen mit Behinderungen im Einzelfall durch zinsgünstige Darlehen unterstützt werden.

Anmeldeschluss ist der 1. Dezember 2011. Die genauen Förderrichtlinien sowie die Anmeldungsvordrucke können für Antragsteller aus dem Landkreis Fulda beim Fachdienst Bauen und Wohnen der Kreisverwaltung, Telefon 0661/6006-322, angefordert werden.

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