Bad Hersfeld. Die Agentur für Arbeit Bad Hersfeld händigt älteren Arbeitslosen Eingliederungsgutscheine aus. Mit Aushändigung des Dokuments verpflichtet sich die Arbeitsagentur, einen Zuschuss an Arbeitgeber zu zahlen, die ältere Arbeitslose einstellen. Damit soll die Wiedereingliederung älterer Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt besonders unterstützt werden. Der Zuschuss wird für zwölf Monate gezahlt. Die Förderhöhe beträgt zwischen 30 und 50 Prozent des Arbeitsentgelts.
Voraussetzung ist, dass das Beschäftigungsverhältnis mindestens 15 Wochenstunden dauert, sozialversicherungspflichtig ist und für mindestens ein Jahr geschlossen wird. Den Gutschein können Arbeitslose ab dem 50. Lebensjahr erhalten, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mehr als zwölf Monaten haben. Dauert die Arbeitslosigkeit bereits ein Jahr, besteht ein Rechtsanspruch auf den Gutschein.
Transparenz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Für Gerhard Ruch, Bereichsleiter in der Agentur, ist das neue Förderinstrument eine runde Sache: “Die Menschen können sich im Bewerbungsverfahren konkret auf den Lohnzuschuss der Arbeitsagentur berufen und Unternehmen erhalten schon im Bewerbungsgespräch Kenntnis, mit welcher Förderhöhe und Zuschussdauer sie rechnen können. Alle Fakten liegen klar auf dem Tisch.”
Nach Agenturangaben waren Förderleistungen bislang nur möglich, wenn deutliche Vermittlungshemmnisse vorlagen. Nunmehr können auch qualifizierte Bewerber ohne Handicap gefördert werden, die einzig wegen ihres Alters Schwierigkeiten haben, einen Arbeitsplatz zu finden. Der Eingliederungsgutschein für den beruflichen Wiedereinstieg älterer Arbeitsloser wurde zusammen mit der Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes für ältere Arbeitnehmer vom Gesetzgeber beschlossen.