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Neue Fahrgastrechte für Busreisende treten 2013 in Kraft

Europa. Parlament und Mitgliedstaaten haben sich auf eine Verordnung geeinigt, die eine Verstärkung der Fahrgastrechte für Passagiere im Omnibusverkehr vorsieht. Das Gesetz tritt im Frühjahr 2013 in Kraft. Die neue Gesetzgebung sieht für den Omnibusverkehr Entschädigungszahlungen in Höhe von 50 % des Fahrpreises zusätzlich zur Erstattung des Fahrpreises vor, wenn ein Anbieter nach einer Verspätung von zwei Stunden eine Fahrt annulliert und diese auch nicht auf geänderter Streckenführung oder mit anderen Transportmitteln durchführen kann. Verzögert sich die Abfahrt des Busses um mehr als 90 Minuten, haben die Fahrgäste Anspruch auf Imbisse und Erfrischungen.

Wird eine Übernachtung erforderlich, muss der Anbieter diese für bis zu 80 Euro zur Verfügung stellen. Der Anbieter ist nur im Fall von Naturkatastrophen oder von Wetterbedingungen, die eine sichere Weiterreise unmöglich machen, von diesen Verpflichtungen befreit. Für verlorene oder beschädigte Gepäckstücke haftet das Busunternehmen mit bis zu 1200 Euro in allen EU-Ländern, es sei denn die nationale Gesetzgebung sieht höhere Entschädigungsleistungen vor.

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