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Arbeitsplätze für Schwerbehinderte Arbeitsagentur überprüft Beschäftigungspflicht

Bad Hersfeld. Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens zwanzig Arbeitsplätzen erhalten in diesen Tagen Post von der Agentur für Arbeit. Sie sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Ob diese Verpflichtung erfüllt wird, überprüft die Arbeitsagentur. Arbeitgeber, die ihrer Beschäftigungsverpflichtung nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der tatsächlichen Beschäftigungsquote. Bis spätestens 31. März müssen die betreffenden Arbeitgeber der Agentur für Arbeit Bad Hersfeld ihre Beschäftigungsdaten für das abgelaufene Jahr 2010 anzeigen.

Dies ist auch in elektronischer Form möglich. Das dafür notwendige Programm kann unter www.rehadat-elan.de kostenlos herunter geladen werden. Auf dieser Website finden die Arbeitgeber weiterhin Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms. Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen von der Arbeitsagentur erhalten, sind anzeigepflichtig. Zu weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Pflicht schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, können sich Arbeitgeber täglich zwischen 8 und 12 Uhr unter Telefon 0 66 21 / 209 – 308 an die Agentur für Arbeit Bad Hersfeld wenden.

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