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Hessisches Ladenschlussgesetz: Silvester bis 14 Uhr einkaufen

071207_handel-feuerwerk.jpgTipp. Wer am Silvesternachmittag noch Böller kaufen will, könnte in diesem Jahr eine Überraschung erleben. Denn nach Paragraf 3, Absatz 2, Ziffer 3, des Hessisches Ladenöffnungsgesetzes dürfen Ladeninhaber ihre Geschäfte am 31. Dezember nur noch bis 14 Uhr öffnen. „Wer sich nicht daran hält, dem drohen ein Bußgeld und ein Wettbewerbsverfahren“, warnt Hermann Vogt, bei der IHK Fulda für das Geschäftsfeld Recht zuständig. Der Jurist empfiehlt daher allen Silvesterfans, sich rechtzeitig mit allen Zutaten für eines gelungenes Fest einzudecken.

Das Gesetz trat am 23. November 2006 in Kraft. Im vergangenen Jahr wurde die Änderung der Gesetzeslage allerdings nicht bemerkt, weil Silvester auf einen Sonntag fiel. Vor 2006 galt das bundesweite Ladenschlussgesetz. Danach waren Öffnungszeiten bis 20 Uhr erlaubt.

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