Fulda. Bei der Neufassung der Abwasser- Eigenkontrollverordnung (EKVO) wird es zu Erleichterungen für die Kommunen kommen und bei den „privaten Zuleitungen“ ins öffentliche Netz nicht die vorgesehenen strengen Fristen geben. Dies hat Hessens Umweltministerin Silke Lautenschläger jetzt dem Fuldaer CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Walter Arnold mitgeteilt, der sich seit längerem für moderate Fristen eingesetzt hat.
Praktikable Lösung
Die Neufassung der zum Ende letzten Jahres ausgelaufenen Landesvorschrift werde in Kürze in Kraft treten und stelle, so die Ministerin, eine praktikable Lösung dar. „Gerade auch aus Sicht der Kommunen ist durch die Verlängerung der Überprüfungsfristen und Prüfungsintervalle mit einer deutlichen Entzerrung und damit einer bürokratischen und finanziellen Entlastung gegenüber dem status quo zu rechnen“ betont Lautenschläger in ihrem Schreiben an Dr. Arnold.