Written by 5:42 Alle Nachrichten

Betreuungsvereine leisten Hilfe bei Alltagsbewältigung – Ehrenamtliche Betreuer gesucht

Fulda. Die Wohnungsmiete wird nicht mehr pünktlich gezahlt, Rechnungen stapeln sich, die hygienischen Verhältnisse in der Wohnung „stinken zum Himmel“, der Bewohner ist verwahrlost – immer wieder gibt es Fälle, in denen Erwachsene die entscheidenden Dinge ihres Lebens nicht mehr selbstständig regeln können. Alter, Krankheit, eine Behinderung oder ein Unfall sind oftmals Auslöser dafür. Doch Hilfe ist möglich: Nach dem Betreuungsgesetz unterhält der Landkreis Fulda eine Betreuungsstelle. Die arbeitet als Kontakt- und Anlaufstelle eng mit den Betreuungseinrichtungen im Landkreis zusammen: nämlich dem Sozialdienst katholischer Frauen (SkF), dem Sozialverband VdK Hessen-Thüringen und der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

Allerdings stehen deren Mitarbeiter nicht zum Putzen, Waschen, Kochen oder für die individuelle Körperpflege bereit, wie man auf den ersten Blick meinen könnte. Tatsächlich nämlich helfen sie Menschen, die Besorgungen bei Ämtern und Behörden, Vertragsangelegenheiten mit Banken oder ihre eigene finanzielle Situation nicht mehr allein bewältigen können.

Wer nämlich zum Beispiel schon beim Erhalt von Lieferscheinen Gelder überweist, zahlt oftmals beim Erhalt der Rechnung ein weiteres Mal. Für die Wohnungsmiete bleibt dann nichts mehr auf dem Konto. In der Praxis kommen auch immer wieder Fälle von Hochverschuldung aufgrund von Kaufrausch und Drogenkonsum vor, berichtet Edith Becker, Geschäftsführerin der AWO.

Anregungen zur Betreuung einer hilfsbedürftigen Person können bei der Betreuungsstelle des Landkreises oder beim Betreuungsgericht gemacht werden. Ein Vormundschaftsrichter legt genau fest, in welchem Umfang die Betreuung zu erfolgen hat. Vermögens- und Gesundheitssorge, Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten sowie Bestimmungen über die Unterbringung können dort festgelegt werden. Für einen hauptamtlichen Betreuer betrügt der Aufwand für eine rechtliche Betreuung durchschnittlich drei bis dreieinhalb Stunden pro Monat.

Lediglich so genannte Erstbetreuungen sind mit einem höheren Zeitbudget ausgestattet. Meistens nimmt dann der Betreuer die Bankgeschäfte wahr, setzt sich gegebenenfalls mit Gläubigern in Verbindung, zahlt pünktlich die Miete und sorgt dafür, dass der Betroffene zumindest ein Taschengeld für seine persönlichen Bedürfnisse erhält.

Ist die Wohnung zu groß und damit oftmals zu teuer geworden, kümmert sich der Betreuer auch um eine passendere Wohngelegenheit. Auch erledigt er die Post – denn schließlich sollen eingehende Rechnungen mit Blick auf eine Verschuldung nicht liegen bleiben.

Im Idealfall stößt der Betreuer mit seinen Vorschlägen auf Zustimmung des Betroffenen. Bei Differenzen zwischen Betreuer und Betreutem kann das Betreuungsgericht einen so genannten Verfahrenspfleger zur Wahrung der Rechte des Betreuten hinzuziehen. Eine Betreuung wird zeitlich befristet, kann aber auch verlängert werden.

Die größte Sorge potentieller Betreuter ist übrigens nicht zutreffend: Ein Betreuer kann von ihm nicht einfach den Umzug in ein Heim verlangen. Erst wenn das Vormundschaftsgericht feststellt, dass ein Mensch sich selbst oder andere gefährdet, wird der Umzug in ein Heim zu einer angebrachten Maßnahme.

Bei einer hauptamtlichen Betreuung erfolgt die Vergütung eines hauptamtlichen Betreuers pauschalisiert über das Vermögen des Betreuten, wobei in jedem Fall ein Schonvermögen von 2.600 Euro unangetastet bleibt. Die Zahl der benötigten Betreuer steigt ständig.

Dies ist einer der Gründe, weshalb die AWO um Ehrenamtliche zur Betreuung wirbt. Erst vor wenigen Wochen haben vierzehn Männer und Frauen eine entsprechende Ausbildung mit Zertifikat abgeschlossen. Ehrenamtlich arbeitende Betreuer erhalten pro Jahr 332 Euro, falls möglich aus dem Vermögen des Betreuten, ansonsten ebenfalls aus der Staatskasse.

Visited 2 times, 1 visit(s) today
Close