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2016 wurden im Landkreis Fulda 266 Personen eingebürgert

Mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wird ausländischen Mitbürgern die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben eröffnet. Wer sich einbürgern lässt, hat die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Deutsche. Die Kampagne des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration „Hessen und ich – DAS PASST“ will Menschen, die schon lange in Deutschland leben, aber noch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, ermuntern, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Es gibt gute Gründe, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Hierzu zählen beispielsweise das Recht zu wählen und gewählt zu werden, die freie Wahl des Aufenthalts- und Wohnorts innerhalb von Deutschland und den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die uneingeschränkte Niederlassungs- und Berufsfreiheit sowie Reiseerleichterungen und den Schutz der deutschen Auslandsvertretung. Die Verleihung der Staatsangehörigkeit erfolgt durch die Einbürgerung. Diese muss beantragt werden und wird, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, durch die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde förmlich vollzogen.

Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzt, wer seit acht Jahren seinen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder einen anderen privilegierten Aufenthaltsstatus hat, mit der Rechts- und Gesellschaftsordnung und den Lebensverhältnissen in Deutschland vertraut ist, den Lebensunterhalt für sich und seine Familienangehörigen ohne Zuhilfenahme von staatlichen Transferleistungen bestreitet, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt, nicht vorbestraft ist sowie die bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert.

Von den genannten Voraussetzungen gibt es Ausnahmen, und es bestehen Sonderregelungen zum Beispiel für Familienangehörige, Staatenlose oder Menschen mit besonderen Integrationsleistungen. So können Bürger aus den EU-Mitgliedsstaaten und der Schweiz sowie Personen aus Ländern, die die Entlassung aus deren Staatsangehörigkeit verweigern, ihre Staatsangehörigkeit behalten. Auskünfte hierzu erteilen die zuständigen Behörden. Es wird empfohlen, sich dort vor der Antragstellung beraten zu lassen. Die Einbürgerung kostet in der Regel 255 Euro für jeden Erwachsenen und 51 Euro für jedes miteingebürgerte minderjährige Kind.

Ansprechpartner für Einbürgerungen sind die Kommunen. In Städten und Gemeinden mit weniger als 7.500 Bewohnern werden Einbürgerungsverfahren federführend von den Landkreisen betrieben, mit mehr von den Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Beim Landkreis Fulda erfolgt die Bearbeitung im Sachgebiet Personenordnungsrecht, das dem Fachdienst Kommunalaufsicht, Wahlen, Gefahrenabwehr angegliedert ist. Der Aufgabenbereich erstreckt sich von der Erstberatung und Entgegennahme der Anträge über die Vorbereitung der Einbürgerungsentscheidung durch das Regierungspräsidium bis zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.

In 2016 wurden 266 Einbürgerungen im Landkreis Fulda vorgenommen, davon entfielen 141 auf die Stadt Fulda, 37 auf die Gemeinde Künzell, 27 auf den Landkreis (zuständig für die kreisangehörigen Kommunen unter 7.500 Einwohner zuzüglich Großenlüder und Neuhof), 25 auf die Stadt Hünfeld und 20 auf die Gemeinde Petersberg. In 2015 waren es 249 Einbürgerungen. Die Zahlt schwankt mit leicht wachsender Tendenz von Jahr zu Jahr. Von den Eingebürgerten kommen 25 Prozent aus den EU-Mitgliedsstaaten. Bei den Nationalitäten lagen Türken vor Kosovaren und Ukrainern an der Spitze. Danach folgten Afghanen, Italiener und Polen.

Kontakt
Landkreis Fulda/Personenordnungsrecht, Wörthstraße 15, 36037 Fulda, Telefon (0661)6006-513 oder -318, E-Mail Matthias.Braehler@landkreis-fulda.de. Öffnungszeiten Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30-15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag 8.30-12.30 Uhr

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