Der Landkreis Fulda ist als untere Katastrophenschutzbehörde angewiesen worden, im Auftrag und für das Land Hessen Notunterkünfte für Flüchtlinge mit einer Gesamtkapazität von bis zu 1.000 Personen einzurichten. Diese Kapazität soll bis Donnerstag, 5. November 2015, 16 Uhr zur Verfügung stehen. Ab diesem Zeitpunkt ist mit Belegungen zu rechnen.
Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um Flüchtlinge, die dem Landkreis Fulda regulär zugewiesen werden, und auch nicht um die Erstaufnahme von Flüchtlingen in der Verantwortung des Landes Hessen. Die Notunterkunft dient vielmehr der Vermeidung von Obdachlosigkeit.
„Der Landkreis Fulda hat sich auf diese Situation rechtzeitig eingestellt und vorbereitet. Leerstehende beziehungsweise bereits für die Flüchtlingsunterbringung genutzte Immobilien wurden angemietet“, erklärt Landrat Bernd Woide. Für die Unterbringung stehen der ehemalige REWE-Markt in Großenlüder, ein leerstehendes Gebäude des Bundes in der Daimler-Benz-Straße in Fulda sowie die bereits für die Flüchtlingsunterbringung genutzte Jugendbildungsstätte auf der Wasserkuppe zur Verfügung.
„Damit ist sichergestellt, dass keine Turnhallen oder Bürgerhäuser für die Flüchtlingsunterbringung aus ihrer Nutzung genommen werden müssen“, unterstreicht Woide. Der Landkreis Fulda organisiert für die Notunterkünfte im Auftrag des Landes Hessen den Sicherheitsdienst, die medizinische und soziale Betreuung sowie die Verpflegung der Flüchtlinge. Der Landkreis Fulda beabsichtigt nicht, die bisher in der Verantwortung des Landes Hessen betriebene Zeltstadt vor dem Polizeipräsidium Osthessen für die Notunterbringung zu belegen.
„Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Großenlüder werden wir im Rahmen einer Infoveranstaltung, zu der wir in Kürze einladen, umfassend informieren“, erklärt Landrat Bernd Woide abschließend.