Vogelsbergkreis. Familiendezernentin Sylke Emmermann und Jugenddezernent Landrat Rudolf Marx sind sich einig: um zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gelangen, kommt im ländlich strukturierten Vogelsbergkreis dem Ausbau von Tagespflege-Angeboten eine zentrale Bedeutung zu. Der Bundesgesetzgeber will mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz bis 2013 erreichen, dass im Durchschnitt für 35 Prozent der Kinder von Null bis Drei eine Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht. Danach sieht das Gesetz sogar einen generellen gesetzlichen Anspruch vor.Gegenwärtig stehen für rund 10 Prozent der unter dreijährigen Kinder – rund 250 Plätze – Angebote im Kreis zur Verfügung. Die vom Bund geforderten 35 Prozent – das wären dann rund 850 Plätze – sollen zu zwei Dritteln baulich geschaffen werden, ein Drittel soll durch Tagespflege abgedeckt werden. Das Jugendamt schätzt somit, dass rund 350 Plätze in vorhandenen Kindertageseinrichtungen zusätzlich geschaffen werden müssen, der Kreis selbst werde etwa 250 qualifizierte Tagespflegepersonen benötigen.
Im Rahmen des neuen Gesetzes werden zusätzliche Kindertageseinrichtungen investiv mit 90 Prozent vom Bund gefördert. Der Kreis steuert die Gelder, “Akteure” vor Ort sind die Städte und Gemeinden. Das Bundesgesetz wird vom Kreis und den Kommunen als “echte Herausforderung” gesehen, sagte Landrat Marx in Lauterbach. Das Vorhaben sei jedoch gesellschaftspolitisch hochrangig, denn in der positiven Umsetzung gehe für junge Familien das “verlässliche Signal aus, dass ihre Kinder gut aufgehoben sind”. Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei mittlerweile unbestreitbar zu einem wirtschaftspolitischen Standortfaktor geworden.
Ziel: Ein Drittel der Nachfrage sollen Tagesmütter und Tagesväter abdecken
Landrat, Familiendezernentin und Jugendamt gehen davon aus, dass etwa ein Drittel des zusätzlichen Gesamtbedarfs über Tagespflege-Mütter oder -Väter abgewickelt werden. “Wir werden die Tagespflegemöglichkeiten jetzt massiv ausbauen”, sagte Emmermann bei der Vorstellung eines neuen Prospekts, der sich sowohl an interessierte Eltern als auch an interessierte Tagespflegepersonen wendet.
Kindergarten, Kindertagesstätte, Kinderhort und Kinderkrippe gelten aus Sicht des Jugendamts als “Grundpfeiler” der Versorgung, zu denen eine “vom Kreis verantwortete deutlich verstärkte Kindertagesbetreuung” hinzu trete.
Landrat Marx gab sich in Rahmen einer Fachtagung mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern vor wenigen Tagen im Kreishaus überzeugt, dass der Kreis und alle Kommunen “als kommunale Familie die Herausforderungen des Bundesgesetzes schultern werden”, und zwar überschaubar, mit Übergangsfristen, “Schritt für Schritt”. Der Landrat lobte ausdrücklich die Kommunen für ihre hohe Flexibilität in diesem Bereich. Der Kreis als Träger der Jugendhilfe steuert die investiven Bundeszuschüsse – bereits für 2008 sind inzwischen knapp 900.000 Euro für den Ausbau von Kinderkrippen bereit gestellt worden, weitere etwa 1,3 Millionen Euro werden für das kommende Jahr für den Vogelsbergkreis in Aussicht gestellt. Der Kreis will den Kommunen bei der Bedarfserhebung helfen.
Mehreren Bürgermeistern, darunter Kirtorfs Rathauschef Ulrich Künz geht die 90-Prozent-Förderung nicht weit genug. Er fordert 100 Prozent Kostenübernahme durch den Bund. Klar sei, dass zusätzliche Angebote von den Bürgerinnen und Bürgern nicht geschultert werden könnten. Einige Bürgermeister stellten die Frage, ob der Bedarf denn überhaupt vorhanden oder auch ob die 35-Prozent-Versorgungsquote für den ländlichen Raum passend sei, während Lauterbachs Bürgermeister Rainer-Hans Vollmöller forderte: “Wir müssen endlich in die Puschen kommen!” – und meinte damit auch den Bereich der Tagespflege, denn der Bedarf sei klar vorhanden.
Welche Aufgaben hat die neue Koordinierungsstelle im Jugendamt?
“Kindertagespflege im Vogelsbergkreis – Vereinbarkeit von Familie und Beruf” heißt das Informationsblatt des Jugendamts, das gegenwärtig an vielen öffentlichen Stellen verteilt wird. Diplom-Sozialpädagogin Susan Jusseaume ist seit Kurzem im Vogelsberger Amt für Jugend, Familie und Sport für die Bedarfserhebung und die Koordination der Tagespflegeangebote zuständig. Sie stellte gemeinsam mit Jugendamtsleiterin Dagmar Scherer und ihrem Stellvertreter Helmut Benner den Dezernenten den neuen Flyer und die Vorgehensweise des Jugendamts vor. Das Jugendamt möchte zum einen in Erfahrung bringen, wer Bedarf an neuen Angeboten hat und zum anderen Menschen gewinnen, sich zu qualifizieren und in einem “Pool” von Betreuern die Struktur deutlich zu verstärken.
Wer möchte Tagesmutter oder Tagesvater werden?
Was sind die Voraussetzungen?
Das Jugendamt erteilt die Erlaubnis, Kinder von null bis 14 Jahren zu betreuen. Ganz wichtig: Man muss mindestens 21 Jahre alt sein und an einer 45-stündigen kostenfreien Basis-Qualifizierung und weiteren regelmäßigen Fortbildungen teilnehmen. Man darf im Regelfall höchstens drei Kinder gleichzeitig betreuen. Das Jugendamt prüft die persönliche Eignung eingehend und fordert zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis. Das Jugendamt stellt die pädagogische Begleitung und Beratung sowohl der Eltern als auch der Tagespflegepersonen sicher.
Wer Interesse an einer Betreuungstätigkeit hat oder als Eltern den Bedarf für eine Betreu-ung anmelden möchte, kann sich bei Susan Jusseaume melden, Telefon 06641 / 977-420, susan.jusseaume@vogelsbergkreis.de ; weitere Informationen unter www.vogelsbergkreis.de (Stichwort: Jugend, Familie und Sport).
FOTO:
Landrat Rudolf Marx (rechts) und Familiendezernentin Sylke Emmermann (Zweite von rechts) wollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Diplom-Sozialpädagogin Susan Jusseaume (Mitte) ist seit Kurzem im Vogelsberger Amt für Jugend, Familie und Sport für die Bedarfserhebung und die Koordination der Tagespflegeangebote zuständig. Sie stellte gemeinsam mit Jugendamtsleiterin Dagmar Scherer und ihrem Stellvertreter Helmut Benner den Dezernenten den neuen Flyer und die Vorgehensweise des Jugendamts vor.