Fulda (mb). „Wir wollen am bestehenden Brauchtum festhalten und alles tun, um Hutzelfeuer auch in Zukunft möglich zu machen.“ Klar und unmissverständlich positionierte sich Oberbürgermeister Gerhard Möller auf einer Informationsveranstaltung für die Ortsvorsteher der 24 Fuldaer Stadtteile zur aktuellen Diskussion über die Ausrichtung von Hutzelfeuern im Stadtgebiet, nachdem er nach dem Wechsel des Bürgermeisters als Staatssekretär nach Wiesbaden jetzt auch die Aufgabe des Ordnungsdezernenten wahrnimmt.
Irritationen
Eine Orientierungserlass aus Wiesbaden zur Durchführung der Brauchtumsfeuer hatte bei Veranstaltern sowie in Verwaltungen Irritationen und Verunsicherungen ausgelöst, die dazu geführt hatten, dass einige Veranstaltungen bereits abgesagt worden waren. Â Vor allem an den im Erlass geregelten Punkten wie Höhe, Â Ausmaße, Â Zeitpunkt der Aufschichtung und Brandsicherheitsdienst hatte sich der Ärger buchstäblich „entzündet.“Â „Wir haben uns nach sorgfältigem Abwägen dafür entschieden, zur ursprünglichen Bestimmung zurückkehren,“ umriss Möller die gegenwärtige städtische Position. Ein Auflagenbescheid soll weiterhin wie in der Vergangenheit die Grundlage für die Genehmigung von Hutzelfeuern bilden. „Der Orientierungserlass wird nicht Bestandteil unseres Auflagenbescheids sein“, wie Möller erklärte.
Alles beim Alten
Rechts- und Ordnungsamtsleiterin Ulrike Richter bekräftigte, dass alles beim Alten bleibe. Unverändert gelte die Verantwortlichkeit des Veranstalters. Bei der Genehmigung der Hutzelfeuer sollen die ursprünglichen Anmelde-Formulare herausgegeben werden. Hinzu kommt ein Merkblatt, das unter anderem regelt, was nicht ins Hutzelfeuer hinein gehört. Neu indes sei der hinzugefügte Satz, dass der Hutzelfeuerplatz auf seine Eignung hin zu prüfen ist. Ferner müsse die Räumung sichergestellt und überwacht werden. 2014 gelte also wieder die Praxis des Jahres 2012.
Einhalten von Abständen
Ergänzend zu den Ausführungen Möllers und Richters wies Brandschutzamtsleiter Thomas Helmer auf das zwingend notwendige Einhalten von Abständen beispielsweise zu Straßen und Gebäuden oder Bäumen hin. Diese Vorgaben seien von Veranstalterseite einzuhalten. Das Löschen des Feuers am gleichen Tag sei nicht notwendig. Wesentlich sinnvoller sei das ordnungsgemäße Abbrennen. Eine Begehung der Plätze durch die Feuerwehr werde bei örtlichem Bedarf und nach Absprache stattfinden, kündigte Helmer an. Dem traditionellen Hutzelfeuer stehe somit nichts mehr im Wege.