Fulda. Das Europäische Parlament (EP) in Straßburg hat neue Regeln für den Einsatz von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr beschlossen. Vertreter der Regierungen, der EU-Kommission und des Europaparlaments hatten sich zuvor in zahlreichen Sitzungen auf einen Kompromiss geeinigt: „Zunächst war im Gespräch, die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr so abzuändern, dass der Einsatz eines EU-Fahrtenschreibers bereits bei Fahrzeugen ab 2,8t Gesamtgewicht, die der Personen- oder Güterbeförderung dienen, zwingend gewesen wäre“, erläutert der MIT-Landesvorsitzende Frank Hartmann. „Durch den gemeinsamen Protest mit der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU (MIT) gelang es, diese Schwelle auf 3,5t zu erhöhen. Das bewerte ich positiv!“, unterstrich der hessische CDU-Europaabgeordnete und Vizepräsident im Ausschuss für Beschäftigung und Soziales, Thomas Mann.
„Unsere mittelstandsfreundlichen Politiker von CDU und CSU im Europaparlament konnten einiges für das Handwerk erreichen und schlimmeres verhindern“, erklärte der Landesvorsitzende der Hessischen Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung MIT, Frank Hartmann, in Fulda. Insofern habe es bei den Beratungen eine kleine handwerkerfreundliche Lösung gegeben, so die Hessische MIT. Die Hessische MIT habe sich für eine große Lösung zugunsten der Handwerksbetriebe eingesetzt, zumal Anschaffung, Einbau und Unterhaltung der digitalen Tachografen bei jedem Handwerksbetrieb Kosten und Verwaltungsaufwand verursachten. Die MIT Hessen werde auch zukünftig alles daran setzen, eine große Lösung doch noch zu erreichen.
Im gleichen Gesetzespaket hat das Europaparlament heute auch die Änderung der sog. Handwerker-Ausnahme, die Verordnung (EG) Nr. 561/2006, beschlossen. Thomas Mann: „Hier hätte ich mir mehr erhofft. Zwar gelang es, die Ausnahme zur Fahrtenschreiberpflicht für Handwerksfahrzeuge bis 7,5t von 50 auf 100 km um den Betrieb zu verdoppeln. Ich hatte im EP aber für eine Aufstockung auf 150 km bis 200 km plädiert. Denn der Fahrtenschreiber ist in der Anschaffung, im Einbau und im Unterhalt extrem teuer! Schnell kommen hohe vierstellige Summen pro Fahrzeug zusammen. Da viele unserer hessischen Handwerksbetriebe auch über die Landesgrenzen hinweg erfolgreich sind, wäre eine Ausweitung der Ausnahme notwendig gewesen, um den Mittelstand von Bürokratie zu entlasten.“ Diese Forderung ist am erbitterten Widerstand linker Kräfte in den Regierungen der Mitgliedstaaten und im EP gescheitert, welche die Verkehrssicherheit gefährdet sehen“, betonte Hartmann.
„Um ein deutliches Signal für noch mehr Mittelstandsfreundlichkeit zu setzen, habe ich heute im Plenum gegen den Bericht gestimmt. Zahlreiche Kollegen der CDU/CSU haben dieses ebenfalls getan. Der Bericht wurde mit 604 Ja- zu 57 Nein- Stimmen angenommen “, sagte Mann abschließend.