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Dr. Fennel führt die Arbeitsgemeinschaft Nord – Bürgermeister befassten sich mit Reform des Finanzausgleichs

Borken/Hünfeld. Hünfelds Bürgermeister Dr. Eberhard Fennel, Vizepräsident des Hessischen Städtetages, ist der neue Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Nord im Hessischen Städtetag. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft wählten ihn in Borken einstimmig zum Nachfolger des erst kürzlich verstorbenen Melsunger Bürgermeisters, Dieter Runzheimer. Sein Stellvertreter ist der Borkener Bürgermeister Bernd Heßler.

Der Arbeitsgemeinschaft Nord gehören 13 Kommunen im nordhessischen Raum an, die sich mit besonderen Themenschwerpunkten von Mittelzentren im ländlichen Raum befassen. Im Mittelpunkt der jüngsten Beratungen stand deshalb auch der Einstieg der Reform des kommunalen Finanzausgleichs, die von der Mehrheit der Bürgermeister ausdrücklich begrüßt wird. Allerdings sehen die Bürgermeister noch Bedarf an einer „Feinjustierung“. So habe sich der Hessische Finanzminister allein an dem Regionalplan orientiert und bei den Zuschlägen aus dem Finanzausgleich für Mittelzentren allein dieses Kriterium zugrunde gelegt, Städte wie Fritzlar und Borken gingen dagegen leer aus, weil sie per Definition nicht zum ländlichen, sondern zum „Ordnungsraum“ im Umfeld von Oberzentren gehörten. Für Hünfeld zeichnen sich durch diese Verstärkungsmittel Mehreinnahmen von voraussichtlich ab 2014 mehr  als 300.000 Euro pro Jahr ab.

Eine weitere wesentliche Komponente, die in der aktuellen Reform nicht berücksichtigt wird, sieht Dr. Fennel im tatsächlich unterschiedlichen Finanzbedarf der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im ländlichen Raum. Deshalb halten die 13 Bürgermeister der Arbeitsgemeinschaft Nord für geboten, dazu eine Differenzierung vorzunehmen, die sich an dem tatsächlichen Ausgabebedarf orientiert. Dazu gehören beispielsweise die Größe der Gemarkungsfläche, die einen unterschiedlichen Ausgabebedarf bei der Wege-, Straßen- und Gewässerunterhaltung oder bei der Landschaftspflege erfordern. Auch die Zahl der Ortsteile, die wiederum maßgebend für die Zahl der Infrastruktureinrichtungen wie Feuerwehren, Sportanlagen und Bürgerhäuser ist, findet bislang keine Berücksichtigung. Die gegenwärtige Regelung führe teilweise zu nicht nachvollziehbaren Ergebnissen, da die Definition des ländlichen Raums aus dem regionalen Raumordnungsplan nicht die finanziellen Belastungen aus den tatsächlich unterschiedlichen Aufgaben der Kommunen abbildeten, sondern sich im wesentlichen allein auf den Einwohnermaßstab stütze.

 

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