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Hebammen-Rufbereitschaft: Techniker Krankenkasse (TK) unterstützt werdende Mütter

Frankfurt am Main. Die Techniker Krankenkasse (TK) übernimmt die Kosten für die sogenannte Hebammen-Rufbereitschaft. Für Geburten ab dem 1. Januar 2013 erstattet die TK Kosten bis zu einem Betrag von 250 Euro. Dazu muss die Schwangere lediglich die Rechnung der Hebamme im Original bei der TK einreichen.
Viele schwangere Frauen möchten vor und während der Geburt von einer persönlich ausgewählten Hebamme betreut werden. Für die letzten Schwangerschaftswochen (in der Regel 38. bis 42. Woche) können werdende Mütter und freiberuflich tätige Hebammen deshalb eine Rufbereitschaft vereinbaren. Das heißt: Die Hebamme stellt sicher, dass sie für die Schwangere 24 Stunden am Tag erreichbar ist. Sie steht der werdenden Mutter für alle Fragen zur Verfügung und ist zur Stelle, wenn sich das Kind ankündigt.

“Viele Schwangere wissen gar nicht, dass sie sich schon während der Schwangerschaft von einer Hebamme betreuen lassen können. Die Unterstützung der Techniker Krankenkasse ist ein wichtiger Baustein für eine noch bessere Versorgung werdender Mütter”, sagt Gabriele Kopp, erste Vorsitzende des Landesverbandes der Hessischen Hebammen. Die Hebammen stehen Müttern auch noch nach der Geburt hilfreich zur Seite. Bei allen Fragen, Ängsten und Zweifeln sind sie eine Ansprechpartnerin und mit ihrer praktischen Erfahrung oft jedem Ratgeber überlegen.

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