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Schutz des geistigen Eigentums stellt innovative Unternehmen in Hessen vor große Probleme

Frankfurt. Für innovative Unternehmen ist der Schutz des geistigen Eigentums zur nachhaltigen Sicherung der eigenen Wettbewerbsposition unverzichtbar. Wie eine aktuelle Umfrage der Arbeitsgemeinschaft hessischer Unternehmen zeigt, sehen jedoch 60 Prozent der innovativen Unternehmen in Hessen besondere Schwierigkeiten beim Schutz des geistigen Eigentums. Unternehmen mit weniger als fünfzig Beschäftigten beklagen insbesondere die zu hohen Kosten bei der Etablierung von Schutzrechten wie Patenten. Größere Mittelständler und Großunternehmen sehen hingegen die Kosten bei der gerichtlichen Durchsetzung von Schutzrechten speziell auf internationaler Ebene als Hauptproblem an. Besorgniserregend ist zudem das Ausmaß der Wirtschaftsspionage. Jedes vierte innovative Unternehmen in Hessen war nach eigener Auskunft bereits von Wirtschaftsspionage betroffen.
„Die Kosten der Etablierung und Durchsetzung von Schutzrechten sollten daher  gesenkt, Prozessverfahren beschleunigt und die Effektivität der bestehenden Schutzrechte erhöht werden“, fordert Detlev Osterloh, Federführer für den Bereich Innovation und Forschung der Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern. Zur Verbesserung der Situation bei kleinen und mittleren Unternehmen könnte auch die grundsätzliche Förderfähigkeit der Kosten für Patentanwälte beitragen. „Außerdem gelte es, kleine und mittlere Unternehmen stärker für Möglichkeiten zur Abwehr von Wirtschaftsspionage zu sensibilisieren”, so Detlev Osterloh.

Die hessischen Industrie- und Handelskammern begrüßen das ab Frühjahr 2014 gültige EU-Patent, das kürzlich beschlossen wurde. „Das neue EU-Patent ist eine deutliche Verbesserung für alle, die ein Patent anmelden wollen. Denn zum einen werden sich die Kosten für die Anmeldung von Patenten deutlich reduzieren. Zum anderen wird es künftig leichter sein, seine Rechte zum Schutz des geistigen Eigentums vor Gericht durchzusetzen”, sagte Osterloh. Der beim Europäischen Patentamt beantragte Ideenschutz wird ab 2014 automatisch auf die 25 teilnehmenden EU-Länder übertragen.

Die Studie “Erfolgsfaktoren für Innovationen der hessischen Unternehmen” steht im Internet unter: www.ihk-hessen.de/themen/innovation_forschung/innovationsfinanzierung zum Download zur Verfügung.

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