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KAB: Erziehungszeiten müssen in der Rente stärker anerkannt werden

Fulda/Hanau/Kassel. Im Streit um das Betreuungsgeld in der Regierungskoalition zwischen CDU, CSU und FDP hat die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Diözesanverband Fulda erneut die stärkere gesellschaftliche Anerkennung der Erziehungsleistung von Müttern und Vätern in der gesetzlichen Rentenversicherung eingefordert. Der KAB Diözesanvorsitzende Klaus Schmitt begrüßte den Vorschlag von Unionschef Volker Kauder, den Rentenanspruch von Eltern, deren Kinder vor dem Jahr 1992 geboren wurden, anzuheben.

Altersarmut wirksam bekämpfen „Angesichts steigender Altersarmut besonders von Frauen ist dieser Vorschlag längst überfällig”, betonte Schmitt. “Es ist sozial Ungerecht und nicht nachvollziehbar, warum Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, in der Rentenversicherung schlechter gestellt würden”, sagte Schmitt, der auch Vorstandsmitglied der Deutschen Rentenversicherung Hessen ist. Für Kinder, die nach dem 1. Januar 1992 geboren sind, werden aktuell drei Entgeltpunkte, für ältere Kinder nur einer veranschlagt. Der CDU-Politiker Volker Kauder hatte den Vorschlag in die Diskussion um das Betreuungsgeld eingebracht, weil mit der Anhebung des Rentenanspruchs auch diejenigen profitieren, die ihr Kind in eine Krippe geben.

Soziale Verbände für Anhebung
Die KAB verweist gemeinsam mit der Katholischen Frauengemeinschaft (kfd), dem Familienbund der Katholiken (FDK), der Landvolkbewegung und dem Kolpingwerk auf das Konzept der Solidarischen Alterssicherung und fordern einen Ausbau der Familienkomponente in der Rente. Konkret setzen sich die katholischen Verbände dafür ein, die Anrechnungszeiten für Kindererziehung von drei auf sechs Jahre in der Arbeitnehmerpflichtversicherung anzuheben.

“In Kombination mit dem Sockelrenten-Modell erhalten Mütter und Väter endlich einen Ausgleich für ihre gesellschaftlich wichtige Erziehungsarbeit”, sagte Schmitt. Unterstützt wird die KAB auch vom Katholischen Deutschen Frauenbund, der gemeinsam mit der kfd in einer Unterschriftenaktion drei Entgeltpunkte pro Kind unabhängig vom Geburtsdatum einfordert hatte. “Besonders die Frauen, die in den 1970er und 80er Jahren neben der Kindererziehungsarbeit kaum in der Lage waren, Teilzeit zu arbeiten, könnten von Kauders Vorschlag profitieren”, betonte der KAB-Diözesanvorsitzende.

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