Fulda. Um den Chören und Instrumentalist/innen in der Diözese Fulda die Ausübung ihrer kirchenmusikalischen Tätigkeit in der Gemeinde zu erleichtern, hat das Bistum eine Regelung zur Bezuschussung der Probenarbeit, der musikalischen Gestaltung von Gottesdiensten sowie von geistlichen Konzerten formuliert. Diese Zuschüsse werden, so teilte das Bistum in einer Presseinformation mit, zusätzlich zu den in den Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden enthaltenen Mitteln gewährt. Gefördert würden die Anschaffung von Noten, das Singen geistlicher Musik in Gottesdienst und Konzert und die Durchführung von Fortbildungen. Da sich diese Regelung in den vergangenen Jahren bewährt habe, gelte sie entsprechend auch für das Jahr 2012. Antragsformulare sind im Kirchenmusikinstitut, Paulustor 5, 36037 Fulda, Tel. 0661 87-268, E-Mail: kirchenmusik@bistum-fulda.de erhältlich. Die Antragsfrist endet am 31. März 2012.
Finanzielle Beihilfen für die Kirchenmusikalische Arbeit
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